Die Grünen und die Linken im Berliner Abgeordnetenhaus wollen eine Teilregelung des sogenannten Schneller-Bauen-Gesetzes verfassungsrechtlich überprüfen lassen. Beide Oppositionsfraktionen kündigten dazu einen Normenkontrollantrag beim Berliner Verfassungsgerichtshof an. 

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Konkret geht es dabei um eine Regelung zur Frage, wann der Berliner Senat die Zuständigkeit für Bauprojekte an sich ziehen kann, wenn sie in Verantwortung der Bezirke aus Sicht des Senats zu langsam vorankommen. Dass das bereits für Wohnungsbauvorhaben ab 50 Wohneinheiten gelten soll, halten Grüne und Linke für verfassungswidrig. 

Das Abgeordnetenhaus hatte das „Schneller-Bauen-Gesetz“ im Dezember 2024 mit den Stimmen von CDU und SPD beschlossen. Ziel des Gesetzespaketes ist, Planungs- und Genehmigungsverfahren und damit das Bauen insgesamt zu beschleunigen. Ein dazugehöriges Ausführungsgesetz, auf das sich die Normenkontrollklage bezieht, wurde im Juli 2025 beschlossen.

dpa