- Viele Führerscheine werden in einigen Tagen ungültig
- Die Frist endet am 19. Januar 2026
- Auch Autofahrer mit Karten-Führerscheinen sind betroffen
- Der Umtausch erfolgt bei den Berliner Bürgerämtern
Früher war der Führerschein zeitlich unbegrenzt gültig. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer waren noch Jahrzehnte nach Bestehen der Fahrprüfung im jugendlichen Alter mit ihrem „Lappen“ unterwegs. Das hat längst ein Ende: Innerhalb der EU müssen alle Führerscheine einheitlich gestaltet sein. Nach und nach werden daher sämtliche Alt-Führerscheine aus dem Verkehr gezogen.

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Mittlerweile sind von diesem Vorgang nicht nur Papier-Führerscheine betroffen, sondern auch die ersten alten Karten-Führerscheine. Dies soll die Fälschung erschweren, da „Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden“, erklärt die Bundesregierung.
Wann müssen die alten Fahrberechtigungen umgetauscht werden? Welche Jahrgänge sind aktuell betroffen? Wie läuft der Führerscheintausch in Berlin? Was kostet er und wie lange dauert die Ausstellung der neuen Fahrberechtigung?
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Führerschein umtauschen in Berlin: Nächste Frist läuft am 19. Januar 2026 ab
Damit die Behörden mit der Neuausstellung der Führerscheine nicht überlastet werden, gibt es ein nach Jahrgängen gestaffeltes Vorgehen. Bei diesem Verfahren erreichen einige Jahrgänge nun eine kritische Phase. Darauf weist die Berliner Verkehrsverwaltung hin. „Wer einen deutschen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 1999, 2000 oder 2001 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2026 in einen aktuellen EU-Kartenführerschein umtauschen“, schrieb die Behörde jüngst.
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Wichtig: Bei dem Umtausch handelt es sich um einen Pflichttausch. Nach Ablauf der Frist verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit. Nach dieser Frist stellt das Fahren mit einem ungültigen Führerschein eine Ordnungswidrigkeit dar (Verwarnungsgeld von 10 Euro). Aus diesem Grund sollte man jetzt einen Antrag auf Umtausch seines Führerscheins stellen.
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So funktioniert der Führerschein-Tausch in Berlin
Bei dem Führerscheintausch handelt es sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.
Um den Führerschein umzutauschen, muss man einen Termin in einem beliebigen Bürgeramt in Berlin vereinbaren. Eine bezirksweite Terminvergabe erfolgt hier. Termine sind in der Regel auch kurzfristig vereinbar: Wer örtlich flexibel ist, kann teilweise sogar noch am gleichen Tag einen Termin bekommen.
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Zum Bürgeramt muss man ein auf Fotopapier ausgedrucktes biometrisches Passfoto mitbringen, außerdem seinen alten Führerschein und seinen Personalausweis. Der Umtauschprozess vor Ort dauert nur wenige Minuten. In der Regel müssen lediglich die beim Bürgeramt hinterlegten Personendaten abgeglichen werden.
Der Umtausch ist gebührenpflichtig und kostet 26,50 Euro. Für den Direktversand nach Hause wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,31 Euro fällig. Die allermeisten Berliner Bürgerämter bieten mittlerweile neben der Girokarten- auch eine Kreditkartenzahlung an. Der neue Führerschein sollte dann spätestens sechs Wochen nach Antragstellung ankommen.
Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
| Ausstellungjahr | Frist |
| von 1999 bis 2001 | Umtausch bis zum 19. Januar 2026 |
| von 2002 bis 2004 | Umtausch bis zum 19. Januar 2027 |
| 2008 | Umtausch bis zum 19. Januar 2029 |
| 2009 | Umtausch bis zum 19. Januar 2030 |
| 2010 | Umtausch bis zum 19. Januar 2031 |
| 2011 | Umtausch bis zum 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | Umtausch bis zum 19. Januar 2033 |
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