Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes haben bundesweit mehr als 11.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Das geht aus einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 größten deutschen Städten hervor. Spitzenreiter ist demnach Berlin, wo rund 2.400 Änderungen beurkundet wurden. Damit liegt die Hauptstadt klar vor Hamburg mit etwa 900 sowie München und Köln mit jeweils knapp 700 Änderungen.

Montag bis Samstag

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Im Verhältnis zur Einwohnerzahl führt jedoch Leipzig die Statistik an: Mit gut 900 wirksamen Anträgen kamen dort 151 Änderungen auf 100.000 Einwohner, gefolgt von Hannover (98) und Bonn (86).

Auch interessant

Selbstbestimmungsgesetz seit August 2024 gültig

Seit August 2024 können Betroffene ihren Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags einfach beim Standesamt stellen. Nach einer Wartefrist von drei Monaten bis sechs Monaten können sie die Erklärung abgeben, die anschließend beurkundet und an das Standesamt des Geburtsorts weitergeleitet wird. Daher liegt die Zahl der Erklärungen in vielen Städten höher als die Zahl der tatsächlich beurkundeten Änderungen.

Nur selten lehnen Standesämter Anträge ab – etwa, wenn neue Vornamen nicht zum gewünschten Geschlechtseintrag passen, unzulässige Sonderzeichen enthalten oder eine gesetzliche Zustimmung fehlt. Häufiger verfällt die Frist, weil Antragstellende ihre Erklärung nicht rechtzeitig abgeben. Laut epd zeigt sich ein leichter Trend, dass häufiger vormals weibliche Personen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – meist in männlich. Änderungen zu „divers“ oder „ohne Eintrag“ sind seltener.

Auch interessant

Bundesregierung will Neuregelung evaluieren

Die Bundesregierung will das Gesetz, das seit dem 1. November 2024 gilt, evaluieren. Das Familienministerium hat dazu eine bundesweite Abfrage unter allen Standesämtern gestartet. Die Regierung rechnet langfristig mit rund 4.000 Anträgen pro Jahr und geht davon aus, dass die Zahlen nach einem anfänglichen Hoch zunächst sinken werden.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll trans-, inter- und nichtbinären Menschen die Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen erleichtern. Es ersetzt das Transsexuellengesetz von 1980, das vielfach als diskriminierend galt.

nfz/epd