Reizgas, Messer, Schlagwaffen – die Bundespolizei greift in Berlin erneut zu einem drastischen Mittel gegen steigende Gewaltdelikte. Seit 1. Oktober gilt an 15 Bahnhöfen ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände – und zwar bis zum 17. November. Ursprünglich sollte die Verfügung nur bis zum 27. Oktober gelten, wurde nun aber verlängert. Das teilte die Bundespolizei am Montag in einer Pressemitteilung mit. Auch eine Station in Brandenburg ist von der Maßnahme betroffen.
Waffen-Verbot betrifft diese Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg:
- Berlin Hauptbahnhof
- Zoologischer Garten
- Friedrichstraße
- Alexanderplatz
- Gesundbrunnen
- Jungfernheide
- Wedding
- Spandau
- Ostbahnhof
- Warschauer Straße
- Ostkreuz
- Lichtenberg
- Neukölln
- Hermannstraße
- Südkreuz
- Potsdam Hauptbahnhof
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Bahnhöfe in Berlin: Waffenverbot gilt täglich zwischen 14 und 4 Uhr
Konkret dürfen dort zwischen 14 Uhr und 4 Uhr morgens keine Gegenstände wie etwa Messer, Reizgas oder Schlagwaffen mitgeführt werden. Damit soll besonders in den kritischen Abend- und Nachtstunden für mehr Sicherheit gesorgt werden.

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Um das Verbot zu überwachen, setzt die Bundespolizei verstärkt Einsatzkräfte an den Bahnhöfen ein. Wer gegen die Verfügung verstößt, müsse damit rechnen, dass die verbotenen Gegenstände beschlagnahmt werden. Zudem können Zwangsgelder angedroht oder verhängt werden.
Schon in der Vergangenheit hatte die Bundespolizei an bestimmten Tagen oder Wochenenden ähnliche Verbote ausgesprochen. Die Maßnahme gilt ausschließlich für die oben genannten Bahnhöfe der Deutschen Bahn – nicht jedoch die Anlagen der BVG.
Zwischenbilanz zum Waffenverbot: Bundespolizei stellt 249 Gegenstände sicher
Zum erneuten Waffenverbot zog die Bundespolizei eine Zwischenbilanz: Beamte kontrollierten in den vergangenen drei Wochen 4881 Personen und stellten bei 229 Personen insgesamt 249 Gegenstände sicher. In insgesamt 228 Fällen verstießen Reisende durch den Besitz bzw. das Mitführen gegen die Ordnungsverfügung als auch gegen waffenrechtliche Bestimmungen.
Diese Gegenstände wurden sichergestellt bzw. beschlagnahmt:
- 124 verschiedene Messer
- 73 Reizstoffe
- 9 Werkzeuge
- 13 Hiebwaffen
- 9 Waffen
- 21 weitere gefährliche Gegenstände
Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Polizisten zudem weitere 329 Straftaten auf. Hierbei handelte es sich in den meisten Fällen um Gewaltdelikte (81) und Aufenthaltsdelikte (58) sowie um Betäubungsmitteldelikte (54). Außerdem ergaben die Kontrollen auch 171 Ordnungswidrigkeiten und führten zu 367 Fahndungstreffern. In 25 Fällen konnten offene Haftbefehle vollstreckt werden.





