Der neue Probeunterricht hat in diesem Jahr für heftige Diskussionen gesorgt. Von den 1937 teilnehmenden Schülern bestanden nur 51 die Prüfungen – eine Misserfolgsquote von 97,4 Prozent. Mindestens 16 Familien ziehen daher nun vor Gericht, um ihren Kindern doch noch einen Platz am Gymnasium zu ermöglichen. Wie der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf das Verwaltungsgericht mitteilt, könnten noch weitere Verfahren folgen, denn die Klagefrist ist noch nicht abgelaufen.

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Da die Ablehnungsbescheide Anfang März verschickt wurden, läuft die einmonatige Klagefrist in der ersten Aprilhälfte aus, berichtet die Zeitung weiter. Das Verwaltungsgericht kündigte an, eine Entscheidung „möglichst vor Ostern“ zu treffen.

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Bereits zuvor hatten einige Familien per Eilantrag versucht, gegen die Ablehnung vorzugehen – allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht begründete die Abweisungen damit, dass es „keine verfassungsrechtlichen Zweifel“ an den neuen Regeln für den Übergang auf das Gymnasium gebe. Zudem habe das Land Berlin seinen „Gestaltungsspielraum nicht überschritten und das elterliche Wahlrecht der Schulform nicht unverhältnismäßig eingeschränkt.“ Weiterhin wurde betont, dass die Neuregelung rechtzeitig bekannt gemacht worden sei, sodass Eltern und Schüler ausreichend Zeit hatten, sich darauf einzustellen.

Reguläre Klagen bieten neue Chancen für Schüler

Ein Vorteil der regulären Klagen gegenüber den bereits gescheiterten Eilanträgen ist die Möglichkeit der Akteneinsicht, wie die Zeitung weiter schreibt. Dadurch können Anwälte detailliert prüfen, ob die Prüfungsbewertungen korrekt durchgeführt wurden oder ob formale Fehler zu ungerechten Ablehnungen geführt haben. Sollten derartige Mängel nachgewiesen werden, könnten einzelne Schüler eine nachträgliche Zulassung zum Gymnasium erhalten.

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Für diejenigen, die den Rechtsweg nicht beschreiten oder deren Klagen scheitern, gibt es noch eine spätere Möglichkeit des Wechsels: Nach der siebten oder achten Klasse können Schüler von der Sekundarschule auf ein Gymnasium wechseln, sofern sowohl die abgebende als auch die aufnehmende Schule dem Wechsel zustimmen.