Am Montag wurde in Berlin der Anfang vom Ende eines fast 30 Jahre andauerndern Justiz-Krimis eingeleitet. Im Kammergericht in Schöneberg stimmten im Prozess gegen die mutmaßlichen Linksterroristen Peter K. und Thomas W. alle Beteiligten einer Verständigung zu, die die Verteidiger der Angeklagten im Vorfeld mit der Bundesanwaltschaft ausgehandelt hatten. Damit kommen die beiden 65 und 62 Jahre alten Männer, die am 11. April 1995 einen letztlich gescheiterten Sprengstoffanschlag auf ein Gefängnis in Grünau planten, sofort und noch vor Urteilsverkündung am 8. April auf freien Fuß. Thomas W. kündigte gar an, zunächst Verwandte in Baden-Baden besuchen zu wollen.

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Vorausgegangen war ein umfangreiches Geständnis der beiden Männer, das alle Punkte beinhaltete, die die deutschen Sicherheitsbehörden ihnen seit ihrer Flucht nach Venezuela zur Last gelegt hatten: Die Planung der Tat, die eine im Bau befindliche Abschiebehaftanstalt zerstören sollte. Die Mitgliedschaft in der linksextremen Vereinigung „Das Komitee“, deren Ziel es gewesen sei, gesellschaftspolitische Veränderungen durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen herbeizuführen. Die Beteiligung ihres mittlerweile verstorbenen Komplizen Bernhard H. an der Tat. Und zusätzlich noch die Bestätigung, dass das „Komitee“ sich auch für das Brandattentat auf ein Bundeswehrgebäude im brandenburgischen Bad Freienwalde 1994 verantwortlich gezeigt hatte.
Zahlreiche Freunde und Weggefährten im Kammergericht
Im Gegenzug können K. und W., die fast 30 Jahre ihres Lebens untergetaucht in Südamerika verbrachten, nun mit einer Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Die beiden älteren Herren wirkten am Montag sowohl erleichtert als auch mitgenommen. Lächelnd begrüßten sie Freunde und Weggefährten im vollbesetzten Gerichtssaal. W. formte mehrmals das Peace-Zeichen mit seinen Händen. Das Interesse an dem Verfahren war groß. Aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen im einzigen Strafsaal des Kammergerichts bildete sich vor dem Einlass eine Warteschlange bis hin zum Kleistpark.
In seiner Einlassung erklärte Peter K. erstmals, warum man sich nach all den Jahren auf einen Deal mit der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingelassen hat. Man habe gemeinsam beschlossen, aufgrund des fortgeschrittenen Alters nach Deutschland zurückzukehren, um noch einmal „alte Freundinnen“ wiederzusehen. Medienberichten zufolge waren den damals noch drei Tatverdächtigen bereits 2001 und 2010 Angebote für milde Urteile unterbreitet worden, sollten sie sich stellen. Damals hatten sie diese jedoch ausgeschlagen. Da W. und K. auch „Verabredung zum Verbrechen“ vorgeworfen wird, gilt eine Verjährungsfrist von 40 Jahren für ihre Tat, die noch nicht abgelaufen ist.
Bei dem Anschlag sollten keine Menschen verletzt werden
Einen letzten Funken Widerstand behielten sich die beiden Angeklagten aber vor. Beide erneuerten in ihren Einlassungen ihren Protest gegen die deutsche Abschiebepraxis, die sie nach wie vor als Verstoß gegen die Menschenwürde betrachten. In der Nacht zum 11. April 1995 hatten Peter K. und Thomas W. sowie ihr Komplize Bernhard H. mehrere mit einem Sprengstoffgemisch befüllte Propangasflaschen auf einem Parkplatz in der Nähe der Haftanstalt in ein Fahrzeug umgeladen. Die Flaschen hätten noch in derselben Nacht im Keller des Gebäudes deponiert und mit einem Zeitzünder zur Explosion gebracht werden sollen.
Der Anschlag war letztlich gescheitert, weil sich die Angeklagten von einer zufällig vorbeifahrenden Polizeistreife entdeckt gefühlt hatten. Sie flüchteten. Ebenfalls strafmildernd dürfte sich indes auswirken, dass die drei Männer zuvor durch regelmäßige Auskundschaftungen sichergestellt hatten, dass sich während der Detonation keine Personen auf dem Gelände befanden. Hierzu brachten sie zusätzlich noch Warnzettel an dem Gebäude an.





