Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch einem einstweiligen Verfügungsverfahren von Stefan Gelbhaar gegen Klara Schedlich (beide Grüne) stattgegeben. Damit entschied das Gericht, dass Schedlich einen Teil ihrer in der Vergangenheit gegen Gelbhaar vorgebrachten Äußerungen nicht mehr wiederholen darf.

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Nach Darstellung ihrer Anwältin, Rebecca Richter, hat sich Schedlich im November 2023 an eine Beschwerdekommission bei den Grünen gewandt und persönliche Vorfälle mit Gelbhaar geschildert, die sie als grenzüberschreitend empfand. Dazu gab Schedlich außerdem eine eidesstattliche Versicherung ab, die auch eine Rolle gespielt hat in der inzwischen zurückgezogenen Berichterstattung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die Causa Gelbhaar.

Anwältin von Klara Schedlich (Grüne): Urteil exemplarisch für hohe Hürden für Betroffene

„Das Gericht hat im Einzelnen nicht festgestellt, dass die Äußerungen von Klara Schedlich unwahr sind“, sagte ihr Anwältin, Richter, in einer ersten Stellungnahme. „Es hat lediglich punktuell entschieden, wie häufig in solchen Aussage-gegen-Aussage-Situationen, dass nicht genügend Beweise bzw. Glaubhaftmachung existent sind.“ Schedlich habe vor Gericht Screenshots von Chats anführen können, für die persönlichen Situationen mit Gelbhaar allerdings keine über ihre eidesstattliche Versicherung hinausgehenden Beweise liefern können. Deshalb habe das Gericht im Ergebnis gegen ihre Mandantin geurteilt. Die Entscheidung stehe exemplarisch für die hohen rechtlichen Hürden, mit denen Betroffene konfrontiert sind, wenn sie über persönliche Erfahrungen mit Machtmissbrauch oder Belästigung sprechen würden, so die Anwältin.

Bereits im Januar hatte das Hamburger Landgericht einer von Stefan Gelbhaar beantragten einstweiligen Verfügung gegen den RBB recht gegeben. Der Sender hatte im Dezember des vergangenen Jahres über vermeintliche sexuelle Übergriffe des Grünen-Politikers berichtet. Später wurde klar, dass eine eidesstattliche Versicherung von einer grünen Bezirkspolitikerin fingiert und unter falscher Identität abgegeben worden ist. Der Sender hat die Berichte daraufhin zurückgezogen und „schwerwiegende Fehler“ bei der Berichterstattung eingeräumt. So sei die Identität einer zentralen vermeintlichen Zeugin nicht ausreichend überprüft worden, hieß es. Gelbhaar hat alle Anschuldigungen stets zurückgewiesen.

Ende Februar war bekanntgeworden, dass Gelbhaar vom RBB insgesamt rund 1,7 Millionen Euro als Ausgleich für Folgen der Berichterstattung fordert, etwa für verlorene Einnahmen, die er bei einem Wiedereinzug in den Bundestag erzielt hätte. Der Sender wies die Höhe der Summe als unangemessen zurück.