Flugpassagiere müssen sich am Montag an allen größeren Flughäfen in Deutschland auf massive Einschränkungen einstellen. Grund ist ein ganztägiger Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft Verdi die Beschäftigten des öffentlichen Diensts und der Bodenverkehrsdienste aufgerufen hat. Betroffen sind die Flughäfen München, Stuttgart, Frankfurt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle. Voraussichtlich werden mehr als 3.400 Flüge ausfallen. Rund 510.000 Passagiere seien betroffen, teilte der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen) mit.

Reisende am Flughafen BER.
Reisende am Flughafen BER.© dpa | Fabian Sommer

Was bedeutet das genau für Reisende am BER? Wie der Airport mitteilte, müsse der reguläre Flugbetrieb an diesem Tag „leider eingestellt“ werden. Sämtliche geplanten Abflüge und Ankünfte seien von den Streiks betroffen und könnten daher nicht stattfinden. Der Flughafen BER empfiehlt betroffenen Fluggästen, sich bei ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reisveranstalter über die Möglichkeit zu Umbuchungen und alternativen Reisemöglichkeiten zu informieren.

Der Flughafen BER wird den Flugbetrieb voraussichtlich zum Betriebsstart am Dienstag, den 11. März, wieder regulär und planmäßig aufnehmen.

Auf Morgenpost-Anfrage rät BER-Pressesprecher Axel Schmidt Passagieren, die für den Streiktag einen Flug gebucht haben, sich mit ihrer Fluggesellschaft oder ihrem Reiseanbieter in Verbindung zu setzen. Allein am BER wird der Streik am Montag rund 67.000 Passagiere betreffen, für den Tag waren je 246 An- und Abflüge am BER geplant, so Schmidt. Er geht von Einnahmeausfällen von mehr als 1 Million Euro für den Streiktag aus. Ob die einzelnen Gastro-Anbieter im Flughafen ihre Läden am Streiktag geschlossen lassen, sei den Unternehmern selbst überlassen.

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Streik am BER – „Wir sehen uns zu diesem Warnstreik gezwungen

Hintergrund des Warnstreiks ist der Tarifstreit mit Bund und Kommunen, in dem Mitte März die nächste Verhandlungsrunde ansteht. Bei den einstmals kommunalen Flughafenbetreibern wird noch ein größerer Teil des Personals nach den Tarifregeln des öffentlichen Diensts beschäftigt. Auch für die Bodenverkehrsdienste wird parallel ein Branchentarifvertrag verhandelt. Zuletzt haben Beschäftigte in Kranken- und Pflegeheimen sowie in Kindergärten und anderen sozialen Einrichtungen gestreikt.

„Wir sehen uns zu diesem Warnstreik gezwungen, da die Arbeitgeber in den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Diensts bisher kein Angebot vorgelegt und keine Bereitschaft gezeigt haben, unsere berechtigten Forderungen zu erfüllen“, erklärt die Verdi-Vize-Vorsitzende Christine Behle. Man habe die Aktionen frühzeitig angekündigt, um den Passagieren Planungssicherheit zu ermöglichen. 

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Der 24-Stunden-Streik soll in der Nacht zu Montag um 00.00 Uhr beginnen und bis 23.59 Uhr fortgesetzt werden. Die Streikenden in Frankfurt sollen sich am Morgen zu einer Kundgebung treffen. 

In der laufenden Tarifrunde wurden bereits die Flughäfen in Köln, Düsseldorf, Hamburg und München bestreikt, wo es jeweils zu zahlreichen Flugausfällen gekommen war. Am Frankfurter Flughafen hatten die öffentlich Bediensteten zuletzt im März 2023 einen Warnstreik abgehalten – damals zeitgleich abgestimmt mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). 

Das sind die Forderungen von Verdi

Verdi fordert eine Tariferhöhung im Volumen von acht Prozent, mindestens aber 350 Euro mehr monatlich, und höhere Zuschläge für die Arbeit zu belastenden und ungünstigen Zeiten. Die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte sollen um 200 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem fordert die Gewerkschaft drei zusätzliche freie Tage. 

Die Arbeitgeber haben diese Forderungen als nicht finanzierbar zurückgewiesen. Die Tarifverhandlungen werden vom 14. bis 16. März 2025 in Potsdam fortgesetzt.

Die Lufthansa wie auch der Flughafenverband ADV kritisierten die Streiks an den Knotenpunkten der Verkehrsinfrastruktur. „Zweitägige Streiks, die deutsche Metropolregionen vom internationalen Luftverkehr abschneiden, haben längst nichts mehr mit Warnstreiks zu tun“, hatte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel nach den Warnstreiks in München und Hamburg erklärt.

Doch welche Möglichkeiten haben Passagiere, die für den Montag einen Flug gebucht haben, der nun aufgrund des Streiks jedoch ausfällt? Anrecht auf eine Entschädigung besteht nur, wenn es sich um einen Streik handelt, auf den die Airline Einfluss hat, weiß Rechtsanwalt Carl Christian Müller vom Verbraucherportal SOS-Flugverspätung. „Da in diesem Fall das Bodenpersonal an den Flughäfen streikt, ist davon auszugehen, dass die Airline hierauf keinen Einfluss hat. Trotzdem muss sie alles tun, um den Passagier in einer angemessenen Zeit zu befördern.“ In jedem Fall haben Passagiere, deren Flug annulliert wurde, das Recht auf Erstattung des Ticketpreises oder alternativ auf eine Ersatzbeförderung. „Dieses Wahlrecht muss der Passagier aber aktiv einfordern“, so Müller.

dpa/JP