Ab dem 15. Februar 2025 gilt in Teilen von Kreuzberg und Wedding ein Verbot für das Tragen von Waffen und Messern. Das teilt die Berliner Polizei in einer Pressemitteilung mit. Die neue Verordnung untersagt das Mitführen von Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sowie Pfeilabschussgeräten und Armbrüsten. Auch Alltagsmesser wie Küchen- oder Gebrauchsmesser sind in den betroffenen Gebieten verboten.

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Das Verbot erstreckt sich auf öffentliche Straßen, Plätze, Wege sowie Verkehrsmittel und deren Einrichtungen. Ausnahmen gelten nur für Personen mit einem nachweisbarem Interesse. Die betroffenen Zonen wurden aufgrund einer erhöhten Zahl von Straftaten mit Waffen sowie Gewaltverbrechen wie Raub und Körperverletzung eingerichtet.
Waffen- und Messerverbotszonen am Kotti, Görli und Leopoldplatz: Diese Straßen sind betroffen
Das sind die betroffenen Verbotszonen:
Görlitzer Park (einschließlich U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof und Lausitzer Platz)
- Görlitzer Straße gesamt (ohne die Gebäude im Norden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Gehwege, Fahrbahnen, Grünflächen, Sport- und Spielplätze des öffentlich zugänglichen Görlitzer Ufers zwischen Görlitzer Straße und Wiener Straße einschließlich der anliegenden Brücke über den Landwehrkanal
- Lausitzer Platz 1-17
- Skalitzer Straße 31-28, 48, 94A-95A sowie 96-108 (ohne Gebäude)
- Waldemarstraße 119 (ohne Gebäude)
- Wiener Straße gesamt (ohne Gebäude im Süden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Der U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof ist mit umfasst.

Kottbusser Tor (einschließlich U-Bahnhof Kottbusser Tor)
- Adalbertstraße 1-5 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen
- Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
- Adalbertstraße 6 (Gehweg bis zur Baufluchtlinie des Gebäudes)
- Adalbertstraße 96 (angrenzend an die Baufluchtlinie des Gebäudes Nummer 95) bis Adalbertstraße 98
- Dresdener Straße 8-12 (nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
- Dresdener Straße 127-128 (einschließlich Spielplatz Dresdener Straße 127 und Grundstück Dresdener Straße 128)
- Kottbusser Straße 1 (nur Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude der Reichenberger Straße 18)
- Reichenberger Straße 9-10 sowie 18 (jeweils nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
- Reichenberger Straße 170-177 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
- Skalitzer Straße 6 (Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude Kottbusser Straße 1)
- Skalitzer Straße 133-138 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
- Der U-Bahnhof Kottbusser Tor ist mit umfasst.

Leopoldplatz (einschließlich U-Bahnhof Leopoldplatz)
- Leopoldplatz (der öffentlich zugängliche Park mit seinen Grünflächen, Spielplätzen) ausgenommen der darauf befindlichen Gebäude (Neue Nazarethkirche; Alte Nazarethkirche)
- Maxstraße zwischen Nazarethkirchstraße und Schulstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Schulstraße zwischen Maxstraße und Müllerstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahnen ohne die Gebäude im Südosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Müllerstraße zwischen den Zu- und Abgängen des U-Bahnhofes
- Leopoldplatz (öffentlich zugänglicher Bereich auf Höhe der Grundstücke Müllerstraße 153 und Müllerstraße 25 im Südosten einschließlich Fahrbahnen und Gehwege) und der Nazarethkirchstraße (Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Südwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Nazarethkirchstraße zwischen Müllerstraße und Maxstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
- Der U-Bahnhof Leopoldplatz ist mit umfasst.

Die Polizei Berlin betont, dass die neuen Verbotszonen dazu beitragen sollen, die Sicherheit in den betroffenen Gebieten zu erhöhen und die Kriminalität einzudämmen. Durch die Regelungen habe sie die Möglichkeit, bereits ohne konkreten Verdacht präventive Kontrollen durchzuführen. Diese würden regelmäßig stattfinden und könnten anlassunabhängig erfolgen. Wer dennoch verbotene Waffen oder Messer mitführt, müsse mit der Einziehung der Gegenstände sowie einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro rechnen.
lou




