Am Rande eines Gerichtsverfahrens um Mahmoud Al-Zein in Berlin ist der „Spiegel TV“-Reporter Thomas Heise von einem Mitglied der bekannten Clan-Familie angegriffen worden. Die Berliner Polizei ermittelt wegen Körperverletzung.

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Ein Fachkommissariat für Organisierte Kriminalität ermittelt zu dem Vorfall im Verwaltungsgericht Berlin, wie ein Polizeisprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Das Gericht prüfe, ob ein Hausverbot gegen den mutmaßlichen Angreifer ausgesprochen werde, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth mit.

Zu dem Angriff kam es am 17. Dezember im Verwaltungsgericht Berlin. Dort wurde über die Dauer eines Einreise- und Aufenthaltsverbots des als „Paten von Berlin“ bekanntgewordenen Clan-Chefs Mahmoud Al-Zein verhandelt. Der mehrfach wegen zahlreicher Straftaten verurteilte Mann hatte Deutschland Anfang 2021 verlassen und war damit seiner Abschiebung zuvorgekommen.

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„Spiegel“: Reporter erstattet Anzeige

Wie der „Spiegel“ berichtet, wurde Reporter Thomas Heise, der seit Jahren über kriminelle Clanmitglieder berichtet, von einem Neffen des Mannes im Flur des Gerichts mit der Faust ins Gesicht geschlagen. „Die herbeigerufenen Wachtmeister haben den Journalisten auf dessen Bitten zum Ausgang begleitet“, erklärte Groscurth. Sie hätten Heise auch gefragt, ob er Strafanzeige erstatten wolle, so der Sprecher. Dieser habe sich das zunächst überlegen wollen. 

„Unserem Reporter geht es soweit wieder gut, er hat Blessuren im Gesicht davongetragen, aber keine schwereren Verletzungen“, teilte die „Spiegel“-Redaktion auf Anfrage mit. Heise habe Anzeige gegen den Angreifer erstattet. „Auf eine Beschwerde an das Gericht verzichten wir.“

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Richterin veranlasste keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen

Die zuständige Richterin hatte nach Angaben von Sprecher Groscurth für die Verhandlung keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, die über die Kontrollen an der Eingangspforte hinausgehen. Die Entscheidung über Sicherheitsmaßnahmen oder -vorkehrungen obliegt jeweils den Vorsitzenden Richtern, wie der Sprecher erklärte.

Die Verhandlung selbst endete mit einem für Mahmoud Al-Zein günstigen Vergleich mit der Ausländerbehörde. Die Einreisesperre wurde nach Gerichtsangaben von sieben auf viereinhalb Jahre verkürzt. Sollte es dabei bleiben, könnte der Clan-Chef im Sommer 2025 nach Berlin zurückkehren. 

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

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bün/dpa