- In Berlin gibt es an Silvester zahlreiche Pyro-Verbotszonen
- Feuerwerk und Böller sind dort nicht erlaubt – aus Sicherheitsgründen
- Diese Regeln gelten zum Jahreswechsel in der Stadt
Vor zwei Jahren sorgte Berlin mit Krawallen und Ausschreitungen zu Silvester bundesweit für Negativ-Schlagzeilen. Wie bereits im vergangenen Jahr, steuert die Polizei frühzeitig gegen, damit sich so etwas nicht wiederholt. In bestimmten Bereichen ist deshalb auch in diesem Jahr das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern verboten. Zudem wird eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet werden.
Berliner Pyro-Verbotszonen: Hier ist Feuerwerk und Böllern verboten
Die Verbotszonen für Pyrotechnik befinden sich
- am Alexanderplatz in Mitte
- im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg
- auf einem Teil der Sonnenallee
- in angrenzenden Nebenstraßen in Neukölln
Die Pyro-Verbotszonen gelten von Dienstag, 31. Dezember 2024, 18 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 6 Uhr. Erlaubt ist dort in dieser Zeit lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.
Hier gilt die Waffen- und Messerverbotszone
Die Waffen- und Messerverbotszone schließt den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und des Regierungsviertels ein. Sie gilt von Dienstag, 31. Dezember 2024, 14 Uhr bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 6 Uhr.
„Vom Waffen- und Messerverbot sind alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche Messer, welches Küchen- und Gebrauchsmesser inkludiert, betroffen“, teilte die Polizei mit.
Feuerwerksverbot auch am Brandenburger Tor
Auch im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor ist das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art nicht erlaubt. Das wurde vom Veranstalter so bestimmt. Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter sollen das Verbot durchsetzen.
bün


