Das Berliner Landesamt für Einwanderung (Lea) hat gegenüber dieser Redaktion bestätigt, indirekt für die Ausweisung zweier ARD-Journalisten aus Moskau verantwortlich zu sein. Russland hatte diesen Schritt zuvor als Vergeltungsmaßnahme für das von deutschen Behörden verhängte „Arbeits- und Aufenthaltsverbot“ von Korrespondenten des russischen Senders Perwy Kanal (Erster Kanal) in Deutschland begründet. Der Bund hatte wiederum auf Berlin verwiesen.

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Es treffe zu, dass man für insgesamt fünf Personen, davon vier Journalisten und der Ehefrau eines solchen, Aufenthaltserlaubnisse versagt habe, sagt nun das Lea auf Anfrage, betont aber, dass es sich rechtlich eben nicht um Ausweisungen handelt. „Der erste Bescheid datiert bereits vom 22.02.2024 und betraf einen brasilianischen Staatsangehörigen, der möglicherweise auch die italienische Staatsangehörigkeit besitzt.“ 

Es handele sich hierbei um einen akkreditierten Korrespondenten der Ruptly GmbH, die Teil des Netzwerks des Fernsehsenders Russia Today (RT) ist, der wiederum dem staatlichen russischen Medienunternehmen Rossija Sewodnja zugerechnet wird. Es wird darauf verwiesen, dass dieses Medium Fehlinformationen und Propaganda zur Diskreditierung des sogenannten Westens und der EU verbreitet, so das Lea.

Berlin stützte sich auf Sanktionspakete der EU

„Dabei haben wir uns unter anderem auf das 10. Sanktionspaket der EU vom 25.02.2023 gestützt, das auch dieses Medienunternehmen betraf“, sagte eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung. „Weiter hatten wir den Verdacht, dass der Arbeitgeber, die Lensum GmbH, nach Erkenntnissen der Bundesagentur für Arbeit eine bloße Scheinfirma war.“

Die Entscheidung sei vom Verwaltungsgericht Berlin im einstweiligen Rechtsschutz bestätigt worden. „Dabei hat sich das Gericht unter anderem auf eine Auskunft des Bundesamtes für Verfassungsschutz gestützt, wonach die einzelnen Unternehmen des oben genannten Mediengeflechts eingesetzt werden, um im deutschsprachigen Raum (pro)-russische Propaganda und Desinformation zu verbreiten, um den demokratischen Diskurs zu gefährden und das Vertrauen der Bevölkerung in demokratische Prozesse zu unterminieren und langfristig zu schwächen“, heißt es. „Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, sondern beim Oberverwaltungsgericht rechtshängig und in der Hauptsache noch nicht entschieden.“

Ausweisungen betreffen Mitarbeiter staatlicher russischer Sender

Der zweite Bescheid betrifft nach Auskunft des Lea ein russisches Ehepaar, das Leiter des Deutschlandbüros der Nachrichtenagentur Rossiya Segodnya ist, welches gleichfalls dem Sanktionspaket der EU unterfällt. Hier sei das Hauptsacheverfahren beim Verwaltungsgericht Berlin noch rechtsanhängig. „Darauf wiederum aufbauend wurden am 22.11.2024 zwei weitere Versagungen gefertigt“, so das Lea. Betroffen sei zum einen der „Chef des Korrespondentenbüros“ für das Erste Fernsehen Rußlands (Channel One Russia).

Dieser Sender sei Teil der Medienholding National Media Group und im neuten Sanktionspaket der EU vom 16.12.2022 gelistet. Zum anderen betroffen ist ein russischer Kameramann für den genannten Sender Channel One Russia. „Gegen diese Bescheide sind noch Rechtsmittel möglich“, heißt es. In erster Instanz sei die Entscheidung durch ein unabhängiges Gericht aber bestätigt worden.