Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg gegen die Pläne des Senats, einen Zaun um den Görlitzer Park zu errichten, abgewiesen. Damit scheitert das grün-geführte Bezirksamt endgültig mit seinem Versuch, den Bau des Zauns zu verhindern, wie aus einer Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts hervorgeht. Das Gericht entschied, dass es für den Eilantrag keinen Grund gebe.

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Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht im Juli den Antrag des Bezirks als unzulässig abgelehnt. Es argumentierte, dass der Bezirk kein Abwehrrecht gegen Entscheidungen des Senats habe, da er nur ein Teil der Einheitsgemeinde Berlin sei. Eine ähnliche Frage war schon vor zwölf Jahren durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt worden. Dennoch wollte der Bezirk diese Entscheidung nicht hinnehmen.

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Mit dem Urteil kann der Senat seine Pläne für den Zaunbau im Görlitzer Park fortsetzen, die bisher wegen der anhängigen Gerichtsverfahren ausgesetzt waren. Der ursprüngliche Zeitplan für den Bau ist aufgrund der Verzögerungen jedoch nicht mehr haltbar.

lou/BM