Seit sieben Wochen warten Cannabis-Clubs in Berlin darauf, einen Genehmigungsantrag stellen zu können – dem stand bislang die ungeklärte Frage der behördlichen Zuständigkeit im Wege. Nun hat der Senat eine Einigung verkündet – somit auch das Ende eines lang ausgetragenen Streits zwischen Landes- und Bezirksebene.
Berlin: So sollen die Zuständigkeiten zwischen Land und Bezirk aufgeteilt werden
„Die Senatskanzlei und die beteiligten Senatsverwaltungen haben sich heute darauf verständigt, dass die Zuständigkeit für die Genehmigung von Anbauvereinigungen nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis in Zukunft durch das LAGeSo (Anmerk. d. Red.: Landesamt für Gesundheit und Soziales) wahrgenommen wird“, heißt es in einer Mitteilung des Senats. Wie viele Ressourcen die Behörde dafür benötigt, müsse noch geklärt werden.
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Während das Lageso also für die Bearbeitung und Bescheidung der Anträge auf Gründung einer Anbauvereinigung zuständig ist, liegt die Kontrolle der Anbauflächen im Zuständigkeitsbereich der Bezirke. Sie sollen bei Verstößen von Auflagen einschreiten. Diese Aufgabe werden wahrscheinlich die jeweiligen Ordnungsämter übernehmen, wie aus Senatskreisen zu vernehmen ist. Auch hier ist unklar, wie viele Ressourcen notwendig werden.
Verhandlungen über Zuständigkeiten bereits seit Herbst 2023
Erst vergangene Woche waren Gespräche über die Zuständigkeiten im Rat der Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister, an der auch die Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege, Ellen Haußdörfer teilnahm, gescheitert. Bereits seit Herbst 2023 sei nach einer Lösung gesucht worden, wie in einer Pressemitteilung heißt. Zur Debatte stand einerseits, die Federführung für Durchführung der Genehmigungsverfahren und die Kontrolle der Anbauvereinigungen bei einem Bezirk anzusiedeln – dieser sollte dann für alle Bezirke zuständig sein. Andererseits stand die Option im Raum, die Zuständigkeit beim Lageso zu zentralisieren, wie es nun trotz der Bedenken der Landesebene geschehen soll.

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In Bezug auf Letzteres gab die Senatsgesundheitsverwaltung zu bedenken, dass für die Zentralisierung auf Landesebene die Änderung des Zuständigkeitskatalogs Ordnungsaufgaben und des Allgemeinen Zuständigkeitskatalogs notwendig wäre, was „mehr Zeit in Anspruch [nehmen würde] als eine vereinheitlichte Umsetzung durch die Bezirke, die bereits entsprechend zugeschnittene Aufgabenprofile haben“.
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Die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen für die erzielte Einigung solle zunächst über eine Rechtsverordnung durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erfolgen. Parallel bemühe man sich, eine „entsprechende Anpassung des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) im Rahmen eines laufenden Verfahrens vorzunehmen“, wie es in der Senats-Mitteilung heißt. Am 3. September soll der Senat über die Rechtsverordnung in seiner Sitzung beraten.





