Am 1. April 2024 ist deutschlandweit die Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft getreten – mit vielen Regeln, die eingehalten werden müssen. Wer gegen diese verstößt, muss mit Strafen von 5 bis zu 30.000 Euro rechnen. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) legt allerdings nur einen bundesweiten Rahmen dafür fest, wie teuer Verstöße werden können. Details müssen die Bundesländer festlegen.

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In Berlin gibt es bislang noch keine Regelungen, wie bestimmte Vergehen geahndet werden. Um diese Lücke zu schließen, hat die Berliner CDU-Fraktion auf ihrer Klausurtagung im Juli einen Cannabis-Bußgeldkatalog erarbeitet, der der Berliner Morgenpost exklusiv vorlag. Dieser soll am Dienstag im CDU-SPD-geführten Senat beschlossen werden.

Kiffen in Berlin: Um diese neun Ordnungswidrigkeiten geht es

  • Wer mehr als 25 Gramm und bis zu 30 Gramm Cannabis an einem Ort außerhalb der eigenen Wohnung erwischt wird, muss mit 250 bis 1000 Euro Bußgeld rechnen.
  • Wer insgesamt mehr als 50 Gramm und bis zu 60 Gramm Cannabis innerhalb der Wohnung besitzt, dem drohen ebenfalls 500 bis 1000 Euro.
  • Konsumieren Erwachsene Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, werden 300 bis 1000 Euro fällig.
  • Der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite, auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in deren Sichtweite, in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite, in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und „innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen“ und in deren Sichtweite – 250 bis 500 Euro
  • Cannabis muss in der Wohnung so aufbewahrt werden, dass es vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, sicher ist. Wer dagegen verstößt, kann mit 500 bis 1000 Euro belegt werden.
  • Wenn im Anbauverein im Monat mehr als 7 Samen oder 5 Stecklinge weiter gegeben oder versandt werden: 200 bis 30.000 Euro
  • Wer für Cannabis oder Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt: 500 bis 30.000 Euro
  • Anbauvereine, die Tabak, Nikotin, Lebens- oder Futtermittel mit Cannabis versetzen und weitergeben: 200 bis 30.000 Euro
  • Richtig teuer kann es bei der Einfuhr von Cannabissamen aus Nicht-EU-Ländern, die zu Geschäftszwecken und zum unerlaubten Anbau bestimmt sind, werden: 100 bis 30.000 Euro drohen.
  • Cannabisbesitz in militärischen Bereichen wird ebenfalls teuer: 500 bis 1000 Euro sind drin.
  • Personen, die Cannabis in militärischen Bereichen anbauen, können sogar mit 750 bis 1250 Euro belegt werden.
  • In militärischen Bereichen der Bundeswehr ist der Konsum von Cannabis verboten (500 Euro)

Cannabis in Berlin: CDU hat Sorge vor „Über-Liberalisierung“

„Es muss alles getan werden, um das Gesetz für die Praxis handhabbar zu machen und den Gesetzesvollzug so einfach wie möglich zu gestalten“, schrieben die Verfasser der CDU im Juli in ihrem Antrag. Falls dies nicht gelinge, drohe eine vom Gesetzgeber nicht gewollte Über-Liberalisierung von Cannabis. Die notwendigen Schutzvorschriften würden nicht ernstgenommen, stattdessen entstünde durch mangelhaften Vollzug des Gesetzes der Eindruck, beim Umgang mit Cannabis sei nunmehr alles erlaubt oder jedenfalls in der Praxis möglich.

Da es sich andererseits nicht um Strafverfahren handelt, die Verfahren grundsätzlich auch schriftlich geführt werden, bestehe die „Möglichkeit einer gewissen Pauschalierung und Vereinheitlichung“. Ein Mittel hierzu sei die Schaffung eines Bußgeld-Katalogs, der für die Ordnungswidrigkeiten bestimmte einheitliche Höhen vorgibt.

Denn: „Er entlastet die Verwaltung davon, im Einzelfall die ,richtige‘ Bußgeld-Höhe zu finden, und schafft zugleich mehr Gleichheit bei der Behandlung von Verstößen“, argumentierte die CDU-Fraktion. Es gehe schließlich um Verbote und deren Durchsetzung, mit denen die Verwaltung „keine Erfahrung hat“.

Gegner der Liberalisierung könnten dazu neigen, hohe Bußgelder zu verhängen, Befürworter der Liberalisierung könnten die verbliebenen Beschränkungen noch immer zu streng finden und Bußgelder, wenn überhaupt, sehr niedrig ansetzen.