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Fall Maja T.
Staatsanwaltschaft verteidigt Auslieferung nach Ungarn
Berlin. Eine linksextremistische Person wurde von Berliner Behörden trotz Verbots des Verfassungsgerichts abgeschoben. Das sind die Gründe.


Maja T. ist in der linken Szene aktiv und gilt als gewaltbereit (Symbolbild).© dpa | Michael Kappeler

