• Während der Corona-Pandemie hat Gisela F. gefälschte Impfausweise ausgestellt
  • Pro Stück verlangte sie 150 Euro – einen finanziellen Grund für ihr Verhalten verneint sie aber
  • Nun wurde sie vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt

Zunächst sah es am Dienstag so aus, als ob der angekündigte Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten ausfallen würde. Die wichtigste Person, die 79-jährige Angeklagte Gisela F., war nicht rechtzeitig zum Auftakt erschienen. „Gut möglich, dass ihr der Medienrummel zu viel ist“, mutmaßte der Richter mit einem nachdenklichen Blick in den Saal. Tatsächlich stehen Fälle wie der der Ärztin F. in einer Zeit, in der wieder intensiv über die Maßnahmen während der Corona-Pandemie diskutiert wird, erneut im Fokus der Öffentlichkeit.

Montag bis Samstag

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages – direkt von der Chefredaktion. Montag bis Samstag um 6:30 Uhr.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Der noch immer arbeitenden Seniorin wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, zwischen Juni 2021 und November 2022 in fast 50 Fällen angeblich erfolgte Corona-Schutzimpfungen dokumentiert zu haben, obwohl sie die betreffenden Patienten in Wahrheit gar nicht geimpft hatte. Für die Eintragung der nicht durchgeführten Impfungen in die Ausweise hat sie jeweils mindestens 150 Euro pro Person erhalten. Weitere gefälschte Impfausweise hatte sie bei ihrer Entdeckung bereits vorbereitet. Damit verstieß F. klar gegen das geltende Infektionsschutzgesetz.

Corona-Impfpässe gefälscht? Angeklagte wirkt mit sich im Reinen

Ist der öffentliche Druck für die 79-Jährige an diesem Dienstag zu hoch? Der Richter sollte sich in diesem Punkt irren. Gisela F. erschien doch noch, ganz in Medizinerweiß gekleidet und im schicken Blazer. Mit einer leichten Verspätung, weil sie sich im Haus verirrt hatte. Eingeschüchtert durch das Interesse auf den Zuschauerbänken wirkte sie nicht, sondern ganz im Gegenteil wie eine Person, die mit sich und mit ihren Entscheidungen im Reinen ist. Sie lächelte die Zuhörer festen Blickes an, scherzte und lachte mit ihren Begleitern und Unterstützern. Nicht einmal das Auftaktfoto musste verpixelt werden. „Hauptsache, ich sehe gut aus!“, sagte sie keck.

Ihr Verteidiger hatte zuvor eine förmliche Verständigung mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt. Für ein teilweises Schuldeingeständnis in Bezug auf den Großteil der ihr vorgeworfenen Taten erhält F. demnach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zudem werden die 4550 Euro, die sie durch die gefälschten Impfausweise eingenommen hat, eingezogen. In der Bewährungszeit von zwei Jahren darf sie keine weiteren Impfungen durchführen oder ärztliche Atteste und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Gisela F. darf weiter als Ärztin praktizieren

Durch diesen Deal wurde dem Amtsgericht ein langer Prozess mit mindestens 47 Zeugenaussagen erspart. Und F. umgeht ein komplettes Berufsverbot, darf weiterhin als Ärztin tätig sein. „Ich brauche das Geld“, gab die Medizinerin unumwunden zu. Die 79-Jährige steckt in einer Privatinsolvenz und ist bereits zweimal wegen Abrechnungsbetrugs straffällig geworden. „Ich habe mein ganzes Leben lang gearbeitet, aber ich habe es zu nichts gebracht“, sagte sie.

Dennoch bestritt F., aus Geldgründen gehandelt zu haben. Sie sei Idealistin, Ärztin zu sein, sei ihre „Berufung“. Seit 44 Jahren sei sie schon als solche tätig, mit viel Fließ und Ethos, lange auch in der Notfallmedizin. Geschafft habe die gelernte Industriekauffrau das über den zweiten Bildungsweg und ein Stipendium der evangelischen Kirche. Mit „Gottes Hilfe“ sei bei ihrer bisherigen medizinischen Arbeit immer alles glimpflich verlaufen.

Sie habe ja auch jeden in ihrer Praxis in Grunewald geimpft, der es wollte. „Aber meine Aufgabe ist es, Schaden von den Patienten abzuwenden, und wenn einer kam, der sagte, er will das nicht haben, ich habe Angst, dann habe ich dem entsprochen“, so die 79-Jährige. Im Umgang mit ihren Patienten habe sie sich demnach nichts vorzuwerfen. Ihr ganzes Leben lang habe sie sich um arme und entrechtete Menschen gekümmert, sagte F., die auch schon als Laienpredigerin tätig war. „Ich habe den Beruf nicht ergriffen, um reich zu werden“, betonte sie. Die Patienten schienen es ihr gedankt zu haben. „Die sind alle zu mir gekommen, ich weiß nicht, warum“, behauptete die Medizinerin. „Die Kassenärztliche Vereinigung hat sich auch schon gefragt, warum so viele zu der alten Frau nach Grundwald wollten.“

Gefälschte Impfpässe: Alle wollten zur „alten Frau“ nach Grunewald

Wahrscheinlich ist allerdings, dass sich ihre Nachsicht in Sachen Impfung rasch herumgesprochen hatte. Eine Ermittlerin, die am Dienstag als Zeugin aussagte, berichtete, von immer mehr gefälschten Impfausweisen, die Apotheken und Polizisten im ganzen Bundesgebiet auffielen. Sie alle führten letztlich zur Praxis von F. „Obwohl sie 16.000 bis 17.000 Impfdosen bestellt hatte, wurden weniger als 1000 Impfungen abgerechnet“, wunderte sich die Zeugin. Auffällig seien die Impfpässe vor allem gewesen, weil in vielen von ihnen außer dem angeblich verabreichten Corona-Vakzin nichts anderes vermerkt worden war.

„Bald wurde vor mir in jeder Apotheke gewarnt“, sagte F. dazu fast schon stolz. Dass auch viele Arbeitgeber damals Impfungen von ihren Angestellten verlangt hätten, hätte einige von ihnen in ein echtes Dilemma gebracht, zeigte sie sich überzeugt. „Wir wussten ja nichts über den Impfstoff und es wurde fälschlicherweise behauptet, dass es keine Nebenwirkungen gibt“, behauptete die Ärztin in ihrem letzten Wort. „Jetzt, nach vier Jahren, ist man schlauer.“

Dem widersprach der Richter in seiner Urteilsbegründung explizit. Weder seien mögliche Nebenwirkungen verschwiegen worden, noch sei man ohne eine Impfung gänzlich vom Leben und Beruf ausgeschlossen gewesen. Es habe noch immer die Möglichkeit der tagesaktuellen Testung bestanden. Durch ihr Handeln aber habe F. das gesellschaftliche Vertrauen in die Impfzertifikate direkt angegriffen. Dennoch nahm er ihr ihre hehre Motivation ab. Es gebe zudem keine einzige negative Eintragung über ihre ärztliche Tätigkeit, die ein Berufsverbot rechtfertigen würde. „So können Sie mit Ihrer Tätigkeit für die Menschen weiterhin Ihren Lebensunterhalt verdienen“, sagte er. Für ihre Taten entschuldigt hatte sich F. während des Prozesses nicht.