Bei der Räumung des besetzten sozialwissenschaftlichen Instituts der Humboldt-Universität in Mitte durch die Polizei Ende Mai dieses Jahres wurden insgesamt 236 Identitätsfeststellungen vorgenommen. Anlass dafür waren der widerrechtliche Aufenthalt von Personen in den Räumlichkeiten nach Fristablauf, die erheblichen festgestellten Beschädigungen sowie weitere bekannt gewordene Straftaten. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Inneres hervor. Die schriftliche Anfrage hatten die beiden Abgeordneten Niklas Schrader und Tobias Schulze (beide Linke) gestellt.

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Bei der mehrtägigen Besetzung der Räume in der Humboldt-Universität in Mitte durch pro-palästinensischen Aktivisten vom 22. bis zum 24. Mai ist ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 150.000 Euro entstanden. Die Polizei hatte bei der Räumung mit Freiheitsentziehungen und -beschränkungen, Identitätsfeststellungen, Platzverweisen, Sicherstellungen sowie Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs durchgeführt. Darüber hinaus wurden Verkehrssperr- sowie Absperrmaßnahmen im näheren Umfeld vorgenommen, heißt es in der schriftlichen Antwort von Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD)
Auch Vermittler und Beobachter bekommen Strafanzeigen
Die Frage der Abgeordneten Schrader und Schulze, ob die Polizei bei den Identitätsfeststellungen zwischen Besetzern und Personen, die zur Vermittlung im Institut anwesend waren, differenziert hätten, konnte nicht eindeutig beantwortet werden. Von Seiten der Innenverwaltung hieß es dazu, dass das im automatisierten Verfahren der Polizei nicht recherchierbar sei. Demnach müssen nun auch Personen, die nicht unmittelbar an der Besetzung beteiligt waren, mit einem Strafverfahren rechnen.
Insgesamt wurden im Zusammenhang mit der Besetzung 230 Strafanzeigen erfasst. In 122 Fällen wird wegen schwerem Hausfriedensbruch ermittelt, in 71 Fällen wegen Hausfriedensbruch. Aber auch in 13 Fällen von Widerstand und tätlichen Angriffen gegen Vollstreckungsbeamte wird ermittelt.
Video ist Gegenstand laufender Ermittlungen
Zu den Fragen, ob auch ein Rechtsanwalt, der eine Festnahme anwaltlich begleiten wollte, zu den festgesetzten Personen gehörte, verwies die Innenverwaltung auf das laufende Ermittlungsverfahren. „Aus diesem Grund können derzeit keine Auskünfte erteilt werden“, hieß es. Thema der Anfrage war auch der Vorfall, bei dem ein Videoreporter von einem Polizisten mutmaßlich geschlagen und mit Handschellen auf dem Boden fixiert wurde. Das Video, das auch in den sozialen Medien geteilt wurde, sei dem Senat bekannt und Gegenstand laufender Ermittlungen. Laut Innenverwaltung wurde gegen eine Dienstkraft der Polizei Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet.





