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Wahlwiederholung
Was das Karlsruher Urteil für Berlin bedeutet
Berlin/Karlsruhe. Wegen vieler Pannen muss die Bundestagswahl 2021 in Berlin teilweise wiederholt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten.


Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts - Vizepräsidentin Doris König (l-r), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch - sitzt im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts. © dpa | Uwe Anspach

