Die Liste der schrecklichen Taten, die die Ukrainerinnen und Ukrainer seit Beginn des Krieges miterleben müssen, ist lang. Mord, Vergewaltigung, Diebstahl, Vertreibung, Entführung, die Bombardierung von Zivilisten sowie die Zerstörung von Kultur gehören zu den Kriegsverbrechen, die auch in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Mit einem mehrsprachigen Flyer werden mögliche Zeugen von Kriegsverbrechen aufgefordert, sich zu melden. Diese Flyer liegen ab sofort an allen Polizeiabschnitten, in der Ausländerbehörde, im Willkommenszentrum Tegel sowie in den Unterkünften für ukrainische Geflüchtete aus.

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Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sowie der Internationale Strafgerichtshof haben neben der Ukraine und weiteren Staaten Ermittlungen hinsichtlich des Krieges in der Ukraine eingeleitet, teilte die Berliner Polizei am Donnerstag mit. Zur strafrechtlichen Verfolgung von Kriegsverbrechen werden auch in Deutschland mögliche Zeugen und Opfer gesucht.

Zeugen und Opfer von Kriegsverbrechen gesucht

Gesucht werden Zeugen und Opfer von Kriegsverbrechen, die folgende Taten gesehen beziehungsweise miterleben mussten:

  • Angriffe auf zivile Einrichtungen und Infrastrukturen
  • Folter und Vergewaltigung
  • Misshandlung, Tötung von Zivilisten und Kriegsgefangenen
  • Plünderungen
  • Behinderung humanitärer Hilfe
  • Einsatz von Bomben spezieller Bauart wie beispielsweise Streubomben

Gesucht werden Zeugen und Opfer, die über Hinweise und Beweise wie Fotos oder Videos verfügen oder auch Angaben zu weiteren Opfern und Zeugen machen oder Täter identifizieren können. „Sie unterstützen die internationale Strafverfolgung, indem Sie ihre Informationen zur Verfügung stellen“, teilte die Polizei mit. „Sie können sich an jede Polizeidienststelle in Ihrer Nähe wenden. Diese wird anhand eines Fragebogens, der auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, erste Informationen entgegennehmen und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten.“

Digitale Fragebögen für die Anzeigenaufnahme

Die digitalen Fragebögen, die für die Anzeigenaufnahme zur Verfügung stehen, wurden vom Bundeskriminalamt (BKA) entwickelt, alle Dienststellen wurden über die fachgerechte Aufnahme entsprechender Anzeigen informiert. Die Landeskriminalämter (LKA) haben mit dem BKA ein Prozedere entwickelt, Anzeigen gegen das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) strukturiert abzuarbeiten. Anhand der Angaben in den Fragebögen erfolgt dann, in Abstimmung mit und koordiniert durch das BKA, eine weitere Bearbeitung vom örtlich zuständigen LKA.

Eine aufgenommene Anzeige in einer örtlichen Polizeidienststelle wird an die zuständige Abteilung des Staatsschutzes beim LKA weitergeleitet. Dort erfolgt dann die Prüfung der Angaben, und es werden gegebenenfalls Sofortmaßnahmen, wie etwa Vernehmungen und Sicherung von Beweismitteln, veranlasst. Nach Abschluss dieser Maßnahmen wird die Anzeige über die Generalstaatsanwaltschaft Berlin an das BKA und den Generalbundesanwalt weitergeleitet.

Weitere Informationen gibt es auf der mehrsprachigen Internetseite www.germany4ukraine.de oder in der „Germany4Ukraine-App“ Den Flyer gibt es unter dem Link https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/landeskriminalamt/lka-5/artikel.1227396.php