In einer Sondersitzung hat der Berliner Senat am Tag vor Heiligabend weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Die Berliner Landesregierung folgte dabei wie erwartet den Vorgaben des Bund-Länder-Gipfels vom vergangenen Dienstag.

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Die Einschränkungen betreffen nun auch geimpfte und genesene Personen. Auch sie dürfen sich vom 28. Dezember an im privaten Rahmen nur noch mit maximal zehn Personen plus Kindern unter 14 Jahren treffen. Sind Ungeimpfte anwesend, dürfen nur zwei Personen aus einem Haushalt dabei sein.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sagte, viele Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) seien in Berlin bereits umgesetzt.

An Silvester sind Personenansammlungen und Feuerwerk an 56 Orten der Stadt verboten. Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1000 Anwesenden bleiben verboten, im Inneren gilt die Obergrenze von 200. Das Abhalten von „Tanzlustbarkeiten“ wird sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen verboten. In Räumen war Tanzen in Berlin bisher schon untersagt. Die Clubs als Lokale ohne Tanzen dürfen aber offen bleiben.

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Corona Berlin: Regeln werden verschärft - viele Ausnahmen

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Ausnahmen von den Regeln für Zusammenkünfte soll es für Kultur-, Sport und Wirtschaftsveranstaltungen geben. Es gehe darum, das Leben so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, sagte Giffey. Wo es Lüftungs- und Hygienerahmenkonzepte gebe, bleiben Veranstaltungen im Freien mit bis zu 3000 und in geschlossenen Räumen bis zu 2000 Personen erlaubt. Bisher lag die Obergrenze bei 5000 draußen beziehungsweise 2500 Personen drinnen.

Bei den Veranstaltungen wird aber 2G plus verlangt, auch geimpfte und genesene Menschen müssen einen negativen Corona-Test vorlegen und eine Maske tragen. Das gilt laut Giffey sowohl für Kulturorte wie beispielsweise den Friedrichstadt-Palast als auch für Sportveranstaltungen in der Mercedes-Benz Arena und der Max-Schmeling-Halle, wo über den Jahreswechsel Heimspiele von Eisbären, Alba, Füchsen und BR Volleys nun wohl doch nicht vor einer Geisterkulisse stattfinden müssen.

„Wir sind zu dem Schluss gekommen, hier maßvoll vorzugehen“, sagte Giffey. Damit weicht Berlin ein Stück von der Linie der MPK ab, die ein Zuschauer-Verbot bei „überregionalen Großveranstaltungen“ vereinbart hatte, ohne diese Begriffe aber zu definieren.

Berliner Verordnung gilt bis 22. Januar

Die Berliner Verordnung gilt bis 22. Januar. Der Senat sei aber stets in der Lage, kurzfristig zusammenzutreten, wenn es die Lage erfordern solle, sagte Giffey. Den Unterschied zwischen den härteren Auflagen für den privaten Raum und der Bewertung von Sport- und Kulturveranstaltungen begründete Giffey mit dem Charakter der Treffen: „Wir können in Theatern und Hallen sicherstellen, dass alle getestet sind, alle kontrolliert werden und Masken tragen“, sagte die Sozialdemokratin. Im privaten Rahmen sei das anders. Der Senat tue das in der Verantwortung, dass das wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Leben in der Stadt aufrechterhalten werden könne.

Dem Vernehmen nach hatte das Haus von Gesundheitssenatorin Gote einen härteren Kurs bevorzugt und wollte wie die MPK Zuschauer komplett ausschließen. Aber Giffey und Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hätten eine andere Meinung vertreten, die schließlich im Senat auch einvernehmlich so beschlossen worden sei, hieß es aus Regierungskreisen. Es sei nicht vermittelbar, warum Geisterspiele und -konzerte angeordnet würden, während Handel und Gastronomie geöffnet bleiben.

Giffey: Berlin ist Vorreiter beim Impfen

Senatschefin Franziska Giffey (M.) bei der Sonderimpfaktion für Kinder im Roten Rathaus.
Senatschefin Franziska Giffey (M.) bei der Sonderimpfaktion für Kinder im Roten Rathaus. © Reto Klar/FFS | Unbekannt

Die Regierende Bürgermeisterin Giffey hob am Donnerstag abermals die Bedeutung der Impfungen hervor. Zuletzt seien in Berlin täglich 50.000 Menschen geimpft worden. Darunter seien auch 10.000 Erstimpfungen gewesen, das sei ein gutes Zeichen, so Giffey. Berlin sei Vorreiter beim Impfen. Die Quote der Erst-Geimpften liege mit knapp 75 Prozent der Bevölkerung höher als im Bundesdurchschnitt. Giffey kündigte an, dass die großen Impfzentren bis auf den 25. Dezember und den 1. Januar täglich durchimmunisieren würden, um weiter voranzukommen.

Im Roten Rathaus wurden in einer mobilen Impfaktion am Donnerstag 120 Kinder immunisiert. Die Termine seien schnell vergriffen gewesen, sagte Giffey. Gegebenenfalls werde man die Aktion wiederholen. Zum Impfen in Schulen, das Gesundheitssenatorin Gote nicht besonders positiv bewertet hatte, sagte Giffey, man werde sich das noch einmal organisatorisch anschauen.

Feuerwehr führt Impfpflicht für Einsatzkräfte ein

Die Senatschefin äußerte sich auch zur wegen der befürchteten schnellen Ausbreitung der Omikron-Variante unter den Beschäftigten möglicherweise bedrohten kritischen Infrastruktur. Berlin sei vorbereitet auf einen Ausfall von bis zu 30 Prozent der Mitarbeiter in den Bereichen von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Wasser- und Stromversorgung sowie anderen Diensten.

Die Berliner Feuerwehr führt für ihre Einsatzkräfte eine Impfpflicht ein. Das berichtete der RBB unter Berufung auf ein Schreiben des Landesbranddirektors Karsten Homrighausen. Die Behörde setzt damit die Änderungen am Infektionsschutzgesetz um. Bis 15. März 2022 muss jeder einen gültigen Nachweis darüber vorlegen, dass er vollständig geimpft, innerhalb der letzten sechs Monate genesen ist oder sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann. Laut Schreiben muss eine Erstimpfung bis 30. Januar 2022 erfolgen, um den März-Termin einhalten zu können.

Berlin verschärft die Corona-Regeln - die Änderungen im Wortlaut

  • Die Personenobergrenze für private Veranstaltungen und Zusammenkünfte wird auf 10 Personen, die alle geimpft oder genesen sein müssen, herabgesetzt. Das gilt sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Sofern nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin, dass sich nur Personen aus einem Haushalt mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden.
  • Es wird für den Jahreswechsel 2021/2022 an bestimmten, in einer neuen Anlage zur Verordnung* definierten Orten ein Verbot der Ansammlung von Menschen und des Abbrennens von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen aufgestellt. Ausnahmen von dem Verbot sind nur für bestimmte behördlich angezeigte bzw. genehmigte professionelle Feuerwerke vorgesehen.
  • Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden bleiben verboten. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden bleiben ebenfalls verboten. Es gilt weiterhin die 2 G-Regelung.
  • Sofern ein entsprechendes Hygienerahmenkonzept der für Kultur, der für Wirtschaft oder der für Sport zuständigen Verwaltung vorliegt, sind Veranstaltungen im Freien nur noch mit bis zu 3.000 Personen sowie in geschlossenen Räumen mit bis zu 2.000 Personen zulässig. Das Hygienerahmenkonzept muss mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen vorsehen, für die Veranstaltungen ist grundsätzlich 2 G plus (inkl. FFP2-Maske und negativem Testnachweis) verpflichtend.

Nachzulesen sind die Änderung der Infektionsschutzverordnung auch auf den Seiten der Senatskanzlei.

jof/ij/bee