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Staatsanwälte vor Ort
Empfindliche Strafen? Das droht Randalierern am 1. Mai
Berlin. Landfriedensbruch, Körperverletzung, Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Volksverhetzung: Wie Berliner Gerichte zuletzt urteilten.

Randalierer könnten laut Strafgesetzbuch eigentlich mit empfindlichen Strafen rechnen. Vor Gericht sieht das allerdings meist ganz anders aus (Symbolbild).© FUNKE Foto Services | Sergej Glanze


