Berlin. Die Letzte Generation klebt sich in Berlin immer wieder an den Straßen fest. Zum Teil musste die Polizei den Asphalt aufmeißeln.
Mit ihren Protest- und Blockadeaktionen haben Klimaschützer der Letzten Generation in diesem Jahr in Berlin bereits Schäden mit einer Kostenhöhe von insgesamt mehr als 200.000 Euro angerichtet. Diese vorläufige Summe ergibt sich aus einer Antwort des Senats auf eine AfD-Anfrage mit einer Auflistung durch die Bezirke.
Das Land Berlin und die Bezirke versuchen nun, das Geld für die Reparaturen von Straßen und Reinigung von Denkmälern von den Klimaschützern wieder zu bekommen. Der Senat teilte aber mit: „Bisher wurden keine Kosten, die zur Behebung von Schäden und Verschmutzungen im öffentlichen Raum entstanden sind, von den Verursachenden erstattet.“
Schäden durch Klimaschutz-Demonstranten: Diese Kosten haben die Bezirke
- Pankow 26.100 Euro
- Mitte 20.400 Euro
- Charlottenburg-Wilmersdorf bis zu 20.000 Euro
- Treptow-Köpenick bis zu 16.500 Euro
- Friedrichshain-Kreuzberg knapp 3000 Euro
- Neukölln 300 Euro
Kosten für Autobahn-Reparaturen noch nicht enthalten
Die anderen Bezirke hatten keine Schäden oder machten keine Angaben. Die Kosten für Reparaturen an den Autobahnen nach Blockade- und Anklebeaktionen sind in den Zahlen offenbar nicht enthalten, weil dafür der Bund und nicht das Land Berlin zuständig ist.

Zu den insgesamt rund 86.000 Euro an Schadenssummen, die die Bezirke auflisteten, kommen nach aktuellem Stand noch mindestens 115.000 Euro für die Reinigung des Brandenburger Tores von angesprühter oranger Farbe. Hier fordert der Senat das Geld zurück und will dafür auch vor Gericht ziehen.
Die Bezirke Mitte und Pankow hätten bereits eine Erstattung der Kosten bei den Tätern verlangt, teilte der Senat mit. In Charlottenburg-Wilmersdorf und Treptow-Köpenick stehe das noch aus. Friedrichshain-Kreuzberg machte dazu keine Angaben. Voraussetzung dafür sei, „dass die Personen, die einen solchen Schaden verursacht haben, auch konkret ermittelt werden konnten und die Daten der betreffenden Personen dem zuständigen Bezirksamt zur Verfügung gestellt werden“. dpa
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