Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft will die Äußerung der israelfeindlichen Palästinenser-Parole verfolgen. Das sind die Gründe.

Die Verwendung des Slogans „From the River to the Sea – Palestine will be free“ ist nach Auffassung der Berliner Staatsanwaltschaft nun strafbar. Mit der Aufnahme der Parole in die Verbotsverfügung der Hamas und des Vereins Samidoun bestehe „zum einen ein Anfangsverdacht wegen des Verwendens von Propagandamitteln und Kennzeichen einer terroristischen Organisation“, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte.