Berlin. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, die Polizei darf keine Gebühren für Straßenblockaden erheben. Das will die Behörde anfechten.

Die Berliner Polizei darf von Klimademonstranten der Letzten Generation, die sich bei Blockaden an der Straße festgeklebt haben, vorerst keine Gebühren mehr für deren Ablösung verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Im konkreten Fall hatte ein Aktivist geklagt, der sich im Juni 2022 zusammen mit mehreren anderen Personen auf einer Straßenkreuzung in Berlin festgeklebt hatte.