Die Senatsbildungsverwaltung hat bei der Vergabe der Schulplätze für die Erstklässler an den Staatlichen Internationalen Schulen Berlins für das Schuljahr 2023/2024 offenbar Fehler gemacht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Verfahren voraussichtlich rechtswidrig war. Nun muss die Nelson-Mandela-Schule deswegen vorläufig vier weitere Kinder aufnehmen, die Wangari-Maathai-Internationale-Schule zwölf Kinder.

Die Vergabe der verfügbaren Schulplätze für die Staatlichen Internationalen Schulen Berlins ist in einer Verordnung geregelt. Danach können je Klasse zunächst 20 Plätze verteilt werden. Zehn Plätze sind für dauerhaft in Berlin wohnende Kinder mit deutscher oder englischer Muttersprache vorgesehen, zehn Plätze stehen Kindern aus hochmobilen Familien (wie insbesondere Mitarbeitern von diplomatischen Vertretungen) zur Verfügung. Zwei weitere Plätze je Klasse können mit kurzfristig hinzukommenden Kindern aus hochmobilen Familien besetzt werden.

Eigenmächtige Änderung der Aufnahmeregelung

Von diesen gesetzlichen Vorgaben sei die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung für das Schuljahr 2023/2024 gezielt abgewichen. Mit Hinweis auf ein verändertes Mobilitätsverhalten in den letzten Jahren und die Abnahme von Bewerberkindern aus hochmobilen Familien habe sie im Vorgriff auf eine beabsichtigte Änderung der Aufnahmeverordnung intern eine abweichende Verteilung festgelegt: Während das Kontingent für dauerhaft in Berlin lebende Familien unverändert blieb (zehn Kinder je Klasse), wurden die übrigen zehn Plätze je Klasse für eine neu gebildete Gruppe der Kinder aus „international mobilen“ Familien vorgesehen, unter die sowohl hochmobile Familien – diese auch bevorzugt – als auch mobile Familien fielen.

Die 35. Kammer hat nun entsprechenden Eilanträgen nicht berücksichtigter Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten stattgegeben. Die Senatsverwaltung habe ohne Ermächtigungsgrundlage gehandelt, indem sie durch eine rein verwaltungsinterne Regelung von dem gesetzlich vorgesehenen Vergabeverfahren abgewichen sei. Die Bildung einer neuen, gegenüber den in Berlin lebenden Kindern privilegierten Bewerbergruppe, verletze die abgelehnten Kinder und ihre Eltern in ihrem Recht auf ein faires und transparentes Verwaltungsverfahren.