Wo kommt das gesuchte Tier überhaupt her? In Berlin und Brandenburg suchen Sicherheitskräfte und Experten nach einer vermeintlichen Raubkatze, die nach ersten Erkenntnissen bei Polizei und Feuerwehr als Löwin identifiziert wurde. Inzwischen gibt es Spekulationen, dass es sich um ein kleineres Raubtier handelt, einen Puma etwa. Da offizielle Stellen – Zoos oder Tierheime – kein solches Tier vermissen, wird vermutet, dass es aus privater Haltung stammt. Immerhin sind bei Superreichen Wildkatzen ein beliebtes Statussymbol. Wäre das aber legal?

In Berlin ist die nichtgewerbliche Haltung gefährlicher Tiere, die zu wildlebenden Arten gezählt werden, verboten. Betroffen sind etwa Bären, Hyänen, Großkatzen, Menschenaffen und eben auch Pumas.

Löwen und Pumas: Genauer Regelungen in Berlin

Allerdings können Ausnahmen beantragt werden. Dies geschieht beim jeweiligen bezirklichen Ordnungsamt.

Dazu muss der Halter unter anderem nachweisen, dass sein Tier ausbruchsicher gehalten wird. Keine andere Personen als der Tierhalter dürfen Zugang zu ihm haben, Halter müssen ein Führungszeugnis vorlegen. Wer gegen die Vorgaben verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

In Brandenburg dagegen gibt es laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags keine spezielle gesetzliche Regelung. Bundesweit aber gilt, dass für Tiere, etwa Löwe und Puma, die unter besonderem Schutzstatus des Washingtoner Artenschutzabkommens stehen, ein Herkunftsnachweis vorgelegt werden muss.