Die Berliner Polizei steht erneut vor einem Großeinsatz wegen geplanter Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen zum Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs. Für den 8. und 9. Mai seien bislang insgesamt 31 Versammlungen angekündigt, sagte ein Polizeisprecher am Freitag. Angesichts des andauernden russischen Angriffskrieges auf die Ukraine geht die Polizei weiter von einer „sensiblen Gefährdungslage“ aus. Für den 8. und 9. Mai hat sie ein Verbot russischer und ukrainischer Flaggen rund um die Sowjetischen Ehrenmale in Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide erlassen.
Um das „würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee“ am 78. Jahrestag zu gewährleisten, sei auch das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verboten, teilte die Polizei am Freitag mit. Es sei darüber hinaus ebenfalls untersagt, „Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen“.
Ein solches Fahnenverbot gab es bereits im Vorjahr. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem vom damaligen ukrainischen Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk. Auch sein Nachfolger, Oleksii Makeiev, kritisierte das Verbot ukrainischer Flaggen rund um drei sowjetische Mahnmale in Berlin.
Aus der ukrainischen Sicht sei die Entscheidung der Berliner Polizei kurzsichtig und unbegründet, sagte Makeiev dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die deutsche Bevölkerung habe kein Problem mit der ukrainischen Fahne, sehr wohl aber mit dem russischen Angriffskrieg und der russischen Fahne. „Deswegen rufe ich die Berliner Polizei auf, die Entscheidung zu revidieren und gemeinsam nach einer Lösung zu suchen“, sagte Makeiev. Die Botschaft sei dazu in engem Kontakt mit dem Berliner Senat.
Im vergangenen Jahr hieß es vom damaligen Senat, mit den Auflagen solle verhindert werden, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet werde.
Die Polizei argumentierte in ihrer Mitteilung am Freitag ähnlich: „Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren. Dieser Krieg darf sich in Berlin, speziell im Hinblick auf das symbolträchtige Datum, nicht über den demokratischen Diskurs hinaus in Konflikten oder Auseinandersetzungen Bahn brechen“, hieß es. Wie im Vorjahr sind auch dieses Mal Diplomatinnen und Diplomaten sowie Veteranen des Zweiten Weltkriegs von den Verboten ausgenommen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte im vergangenen Jahr die Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei bestätigt. Es änderte damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Vorinstanz ab, wonach zumindest bei einer kleinen Versammlung ukrainische Fahnen und Militärlieder erlaubt gewesen wären. Auch in diesem Jahr liegt dem Verwaltungsgericht Berlin ein Eilantrag gegen das Verbot ukrainischer Fahnen vor, wie ein Gerichtssprecher sagte. Zunächst war unklar, wann es eine Entscheidung gibt.
Die Polizei stellt sich unterdessen auch darauf ein, dass sich wieder Mitglieder der russisch-nationalistische Rockergruppe „Nachtwölfe“ auf den Weg nach Berlin machen. Nach Angaben eines Sprechers wurden rund 130 Teilnehmer für den 9. Mai angekündigt. Die Gruppe gilt als Unterstützerin des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
„Putins Motorradgang“ wolle vor allem provozieren, sagte der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Die Polizei sei jedoch geübt im Umgang mit Rockern. „Den Nachtwölfen werden klare Grenzen aufgezeigt werden“, so Kopelke.
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