Abou-Chaker-Forderung

„Bushido-Prozess“: Ende der Sicherheitsvorkehrungen?

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Sah sich durch den Abou-Chaker-Clan bedroht: Rapper Bushido.

Sah sich durch den Abou-Chaker-Clan bedroht: Rapper Bushido.

Foto: Sebastian Willnow / dpa

Seit zwei Jahren wird gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker und seine Brüder verhandelt. Ein Tondokument wirft noch Fragen auf.

Berlin.  Seit mehr als zwei Jahren läuft der sogenannte „Bushido-Prozess“ am Kriminalgericht Berlin-Moabit. Seit mehr als zwei Jahren tritt der bürgerlich Anis Ferchichi heißende Rapper in ihm als Nebenkläger gegen seinen ehemaligen Freund und Manager Arafat Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder auf. Und seit mehr als zwei Jahren findet das Verfahren für alle Beteiligten unter erhöhten, zeitintensiven Sicherheitsvorkehrungen statt.

Immerhin wird dem Berliner Clanchef Abou-Chaker von der Staatsanwaltschaft nicht weniger als Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vorgeworfen. Doch könnte die daraus resultierende Sicherheitseinsstufung trotzdem bald ein Ende haben.

Am Donnerstag forderte zumindest Abou-Chakers Verteidiger Hansgeorg Birkhoff die Aufhebung der strengen Auflagen. Zum Hintergrund: Bis jetzt müssen sich alle Prozessteilnehmer vor Eintritt in den Gerichtssaal etwa durchleuchten lassen und Taschen und Rucksäcke abgeben.

Prozess in Berlin: Bushido lebt mittlerweile 6000 Kilometer entfernt

„Dies war von Anfang an eine kostspielige und sehr, sehr unnötige Maßnahme“, so Birkhoff. Sie basierte allein auf der „fiktionalen Darstellung“ der Polizei und der Staatsanwaltschaft, dass Ferchichi vor seinem Mandanten und dessen Brüdern geschützt werden müsse. „In über zwei Jahren kam es aber nie zu einer Situation, in der das der Fall gewesen wäre“, sagte Birkhoff. „Wenn überhaupt, dann ging eine Gefahr von Ferchichis Leibwächtern aus.“

Zudem seien die Sicherheitsvorkehrungen auch unter dem Aspekt überflüssig, dass der Rapper mittlerweile 6000 Kilometer entfernt in Dubai lebe. „Die Auflagen könnten ja zur Not wieder eingeführt werden, sollte Ferchichi wieder hier aussagen müssen“, schloss Birkhoff. Der vorsitzende Richter Martin Mrosk versprach, den Antrag zu prüfen und um eine erneute Einschätzung der Sicherheitslage beim Landeskriminalamt anzufragen.

Tonband soll Bushidos Darstellung widersprechen

Zuletzt war Bushido Ende April in einem anderen Prozess gegen Abou-Chaker vor dem Landgericht erschienen. In diesem wurde Ferchichis Ex-Manager wegen Vertragsstreitigkeiten zu einer Zahlung von mehr als 2,2 Millionen Euro an den Rapper verurteilt. Im parallelen Verfahren der Freiheitsberaubung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung sieht Anwalt Birkhoff seinen Mandaten aber durch ein im Februar 2022 aufgetauchtes Tonband entlastet.

Dieses soll heimlich bei einem für das Verfahren entscheidenden Treffen des Rappers und seines Ex-Managers im Januar 2018 angefertigt worden sein. Aus Sicht der Verteidiger der Brüder aus dem Clanmilieu widerlegt die rund zweistündige Tondatei die Darstellung von Bushido, im selben Zeitraum von den Angeklagten eingesperrt sowie mit einer Flasche und einem Stuhl beworfen worden sein.

Gutachter soll vor Gericht aussagen

Der Musiker und sein Anwalt Steffen Tzschoppe haben hingegen die Echtheit der Datei stets bezweifelt. Es gebe technisch und inhaltlich viele Auffälligkeiten, hieß es. Tzschoppe sah sich zuletzt durch ein Gutachten bestätigt und wandte sich damit an die Öffentlichkeit.

Ein Umstand, der Abou-Chaker Verteidiger Birkhoff am Donnerstag sichtlich missfiel. „Es ist dringend notwendig, dass der zuständige Sachverständige hier aussagt, damit das Gericht zu einem angemessenen Urteil kommt“, sagt er. Was in irgendwelchen Publikationen veröffentlicht werde, sei dabei nicht wichtig. Ein solches Urteil ist allerdings nicht in Sicht. Bislang sind noch mehrere Verhandlungstage bis Ende Juli angesetzt. Der nächste für den 24. Mai. Begonnen hatte der Prozess im August 2020.