Berlin. Viele Clubs schaffen es laut Branchenverband nicht, Lärmrichtwerte einzuhalten. Lösen soll es eine andere rechtliche Einordnung.

Laut dem Branchenverband LiveMusikKommission – auch die Berliner Clubcommission ist darin vertreten – hätten viele Clubs Schwierigkeiten, Richtwerte bezüglich der Beschallung einzuhalten. Diese würde oftmals nicht von der Kulturstätte, sondern von Besuchenden ausgehen. Daher schlägt der Verband eine sogenannte Kulturschallverordnung vor, durch die Geräuschquellen getrennt und Immissionswerte angepasst werden.

Clubs sollen nicht mehr als Vergnügungsstätten definiert werden

Bislang werden Clubs und andere Musikspielstätten in der Regel als Vergnügungsstätten und folglich als Gewerbebetriebe behandelt, wie es im Positionspapier des Verbands heißt. Dadurch würden sich strenge Auflagen für den Lärmschutz ergeben. Durch eine Kulturschallverordnung würden Clubs und andere Kultureinrichtungen anders behandelt werden und ihr kultureller Bezug hervorgehoben.

Bestandteil des Konzept wäre laut LiveMusikKommission unter anderem die Anhebung des nächtlichen Immissionsrichtwertes. Alternativ sollten Orte, an denen die Lautstärke gemessen wird, die aus dem Club in die Wohnung dringt, hinter geschlossene Fenster verlagert werden, „um verbesserte Fensterbauweisen zu berücksichtigen“. Der Verband sieht jedoch auch Betroffene in der Pflicht: Sie sollen zu Schallschutzmaßnahmen verpflichtet werden und beispielsweise Schlafräume auf der schallabgewandten Gebäudeseite nutzen.

Trennung von Club- und Besucherlärm – Kritik an Rauchverbot

Weiterhin schlägt die LiveMusikKommission vor, Geräusche durch Veranstaltungsbesuchende nicht dem Veranstaltungsbetrieb zuzuordnen, sondern diese getrennt zu betrachten. Durch das Nichtrauchergesetz habe sich der Lärm durch rauchende Besucherinnen und Besucher nach draußen verlagert. Da es sich um eine von der Allgemeinheit gestützte Regelung handelt, müssten deren Konsequenzen auch von der Allgemeinheit getragen werden.

Weiterhin fordert der Verband eine neutrale Schlichtungsstelle zur Klärung von Lärmbeschwerden sowie Forschung im Bereich Schallemissionen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie diese in Musikclubs und auf Festivals baulich und technisch minimiert werden können.

Der Schallschutz in Berliner Clubs ist ein bereits seit Jahren diskutiertes Thema. Im Jahr 2018 legte der Berliner Senat ein Förderprogramm auf, mit dem Schallschutzmaßnahmen in den Diskotheken vorangetrieben werden sollten. Darunter fielen Lärmschutzwände, Schallschutzfenster und das Aufstellen sogenannter Absorber. Das Programm wurde zum Vorbild für andere Städte in Deutschland und im Ausland.