Berlin. 2021 trat eine Vorschrift in Kraft, die es verbietet, Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ohne Genehmigung des Bezirksamts umzuwandeln.
Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz ist vor knapp zwei Jahren zugleich eine Vorschrift in Kraft getreten, die es verbietet, Mietwohnungen ohne Genehmigung des jeweils zuständigen Bezirksamtes in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Der neu geschaffene Paragraf § 250 im Baugesetzbuch hat im Jahr 2022 erstmals seine volle Wirkung entfaltet: Wie aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht, sind im vergangenen Jahr 17.047 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt worden – ein Rückgang von rund 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2021 (28.783 Wohnungen).