Landespolitik

Parlament macht Weg für Abwahl von Bezirksstadträten frei

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Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz zur Reform der Bezirksämter beschlossen.

Das Abgeordnetenhaus hat das Gesetz zur Reform der Bezirksämter beschlossen.

Foto: Maurizio Gambarini / FUNKE Foto Services

Wahlergebnis vom 12. Februar kann nun auch in den Bezirksämtern abgebildet werden. Kritik an bezahlten Spaziergängern.

Berlin.  Das Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag die Reform der Bezirksämter beschlossen. Bezirksbürgermeister und Stadträte können künftig bei veränderten Mehrheitsverhältnissen abgewählt werden und durch neue ersetzt werden. Das war bislang aus beamtenrechtlichen Gründen nur mit einer schwer zu erreichenden Zwei-Drittel-Mehrheit möglich. Mit der Änderung sollen sich die Ergebnisse der Wiederholungswahl vom 12. Februar auch in den Bezirksämtern widerspiegeln.

Um die Wahlergebnisse auch im Bezirksamt abzubilden, das eine Art Bezirksregierung darstellt, hatten die Parteien längere Zeit um eine rechtssichere Lösung gerungen. „Es wäre besser gewesen, wenn wir das vor der Wahl hinbekommen hätten“, räumte die ehemalige Fraktionschefin der Grünen, Silke Gebel, ein. Das sei aber nicht gelungen.

Ausscheidende Stadträte erhalten bis 2026 das volle Gehalt

In dem Gesetzentwurf ist nun auch geregelt, dass Bürgermeister und Stadträte, die aus dem Amt ausscheiden, bis zum Ende der Legislaturperiode 2026 weiter bezahlt werden. Sie erhalten ihre bisherigen Bezüge zu 100 Prozent. Das stößt auf Kritik der AfD im Abgeordnetenhaus. Fraktionschefin Kristin Brinker sprach von einer Missachtung des Wählerwillens und schamloser Bedienung aus Steuergeldern.

Die Regelung wird voraussichtlich 1,2 Millionen Euro pro Jahr kosten, für diejenigen Personen, die nun aus ihren Ämtern ausscheiden und bis zum Ende der Legislatur weiterbezahlt werden. Freiwillige Rücktritte hätten zu einem Verlust aller Altersversorgungsansprüche geführt.

Kommentar zum Thema:

Berlin will die Rechtslücke grundsätzlich neu regeln

Das Gesetz kommt voraussichtlich nur dieses eine Mal zum Tragen. Eine künftige Landesregierung werde die Regelungslücke grundsätzlich regeln, waren sich CDU, SPD, Grüne und Linke am Donnerstag einig. Möglicherweise soll dann bei einer Wiederholungswahl die gleiche Rechtslage herrschen, wie bei vorgezogenen Neuwahlen. Das heißt, abgewählte Amtsträger erhalten ein Übergangsgeld, nicht aber eine Alimentation bis zum Ende der Legislatur.

Die Mehrheitsverhältnisse in den Bezirksparlamenten haben sich im Zuge der Wiederholungswahl verändert. Wie bei der Abgeordnetenhauswahl hat die CDU auch hier teils deutlich zugelegt. Die SPD verlor hingegen in allen Bezirksverordnetenversammlungen Stimmen und ist in keinem Bezirksparlament mehr stärkste Kraft. Die Linke könnte ihre letzten beiden Bezirksbürgermeister verlieren.

In jedem der zwölf Berliner Bezirke bilden ein Bürgermeister und fünf Stadträte formal gleichberechtigt das Bezirksamt. Bei der Besetzung kommen mehrere Parteien zum Zug, nicht nur die, die im Bezirksparlament eine Zählgemeinschaft (Koalition) bilden. Vorgeschlagen werden die Mitglieder des Bezirksamts von den Fraktionen in den jeweiligen Parlamenten.