Berlin. Die Zahl der Messerangriffe in Berlin steigt weiter stetig. Am letzten Märzwochenende gilt ein besonderes Verbot an einigen Bahnhöfen.
Die Zahl der registrierten Angriffe mit einem Messer ist in Berlin zuletzt wieder gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden von der Polizei 3317 Fälle erfasst, die bei den Straftaten dem Bereich „Messerangriff“ zugeschrieben werden. Das antwortete der Senat auf eine am Freitag veröffentlichte AfD-Anfrage.
Im Jahr 2021 waren es 2777 Fälle und 2020 weniger als 2600 Fälle. Auch vor der Corona-Pandemie lagen die Zahlen unter 3000, ein Vergleich ist wegen geänderter Erfassung in der Kriminalstatistik aber schwierig. 2022 wurden von der Polizei zu den Messerangriffen 2428 mutmaßliche Täter ermittelt. Davon hatten 1194 die deutsche und 1234 eine ausländische Staatsangehörigkeit.
„Wir betrachten diese Entwicklung sehr genau“, hatte Polizeipräsidentin Barbara Slowik bereits zum Jahresanfang gesagt. Vor allem junge Männer in manchen Vierteln fallen bei der Polizei auf, weil bei ihnen Messer gefunden werden. Slowik hatte damals beklagt, dass auch Jugendliche und Kinder immer häufiger Messer dabei hätten und auch einsetzen würden.
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Namensliste der Tatverdächtigen
Die Innenverwaltung listete auf Anfrage der AfD auch die Vornamen und die Nationalitäten der Verdächtigen auf. Demnach gab es im vergangenen Jahr 1194 Tatverdächtige mit deutscher Nationalität, gefolgt von 158 Türken und 114 Tatverdächtigen aus Syrien. Es folgen Polen (80), unbekannte Nationalität (79), Bulgarien (65), Afghanistan (55) und Rumänien (52). Schlusslicht bilden unter anderem Tatverdächtige aus Jamaika (1), Mali (1), Luxemburg (1) und Venezuela (1).
Die Liste der häufigsten Vornamen der deutschen Tatverdächtigen aus dem Jahr 2022 führt der Name Christian (9) an. Gefolgt von Nico (8), Ali (8) und Mohamed (7).
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Bundespolizei: Kontrollen auf bestimmten Bahnhöfen
Ungeachtet der AfD-Anfrage teilte die Bundespolizei bereits am vergangenen Montag mit, dass auf Grund der Zunahme der Gewaltintensität eine Ordnungsverfügung erlassen wurde. Demnach ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie verschiedene Messer, Reizgas und Schlaggegenstände am 24. und 25. März jeweils von 20 bis 6 Uhr des Folgetages verboten. Das Verbot endet am Sonntag, 26. März um 6 Uhr. Es gilt auf den Berliner Bahnhöfen Gesundbrunnen, Ostkreuz, Warschauer Straße und Südkreuz. Die Bereiche der örtlichen U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Bereits in den vergangenen Jahren hat die Bundespolizeidirektion Berlin Erfahrungen zu Verboten für das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Berliner Bahnverkehr gesammelt. Aus diesem Grund wird es eine Wiederholung geben. Das neue Verbot wird für das vierte Märzwochenende erlassen. Die Einhaltung wird entsprechend kontrolliert, heißt es.
Wie eine Bundespolizeisprecherin am Freitag mitteilte, werde die Behörde mit erhöhtem Personalaufwand die Einhaltung dieses Verbots kontrollieren. Bei Verstößen wird die Bundespolizei die gefährlichen Gegenstände einziehen und gegen Erwischte ein Zwangsgeld verhängen.
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„Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamte geschützt werden“, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei. „Wiederholt kommt es zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich.“
mit dpa