Gastronomie

Rauchverbot in Kneipen: Bundesweite Regelung gefordert

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Alexander Rothe
Peter Krall, Inhaber des «Hofbräu Raucher Stüberl» in Hamburg, raucht am Tresen seines Lokals eine Zigarette.

Peter Krall, Inhaber des «Hofbräu Raucher Stüberl» in Hamburg, raucht am Tresen seines Lokals eine Zigarette.

Foto: Axel Heimken/dpa

Berliner dürfen unter bestimmten Umständen in Kneipen rauchen, Bayern jedoch unter keinen. Dieser „Flickenteppich“ stößt auf Kritik.

Berlin.  Wer eine Zigarette zum Bier möchte, kann dafür in zahlreichen deutschen Kneipen drinnen sitzenbleiben. Beim Rauchverbot in der Gastronomie gibt es in den meisten Bundesländern Ausnahmeregelungen. Für die Nichtraucher-Initiative Deutschland mit Sitz im bayerischen Unterschleißheim ist dieser „Flickenteppich an Regelungen“ ein unhaltbarer Zustand. Ein bundesweites striktes Rauchverbot wäre ihr zufolge von Vorteil für Gäste und Beschäftigte.

Schützenhilfe erhalten die Initiatoren vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ). Dieses kritisiert, in Raucherräumen und Raucherkneipen sei die Tabakrauchbelastung hoch und der Rauch ziehe auch in angrenzende Räume. Nur eine vollständig rauchfreie Umwelt gewähre einen umfassenden Schutz vor Passivrauchen. „Daher sollten die Bundesländer ihre Nichtraucherschutzgesetze überarbeiten und eine vollständig rauchfreie Gastronomie, einschließlich Verbot der Nutzung von Tabakerhitzern, E-Zigaretten und Wasserpfeifen, einführen“, erklärt die Leiterin Stabsstelle Krebsprävention, Katrin Schaller.

Nichtrauchergesetz in Berlin: Raucherkneipen müssen Auflagen erfüllen

Seit 2007 gelten in den Bundesländern unterschiedliche Verordnungen zum Rauchverbot in Gaststätten. In Berlin trat das Nichtrauchergesetz 2008 in Kraft und galt neben Bars und Kneipen auch für öffentliche Gebäude, Vereins- und Sportheime, Gaststätten, Restaurants und Diskotheken. Aus der Gastronomiebranche wurden damals Stimmen laut, die die Existenz von Wirtinnen und Wirten in Gefahr sah. Eine Volksinitiative aus verschiedensten Lebensbereichen bildete sich, um das Gesetz zu kippen – erfolglos: Das Ziel von 170.000 Unterschriften wurde nicht erreicht.

Allerdings wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen 2009 angepasst. So dürfen sich Lokale in Berlin als Raucherkneipe anmelden, wenn die Grundfläche des Gastraums unter 75 Quadratmetern liegt, keine Speisen vor Ort zubereitet und angeboten werden, der Zutritt erst ab 18 Jahren möglich ist und wenn die Raucherkneipe als solche sichtbar beim Eintritt ausgeschildert ist.

Die Kneipe „Lotte am Zoo“ in Charlottenburg erfüllt all diese erforderlichen Kriterien. Einer der beiden Geschäftsführer der 2022 eröffneten Gastronomie sieht es pragmatisch: „So viele Raucherbars gibt es gar nicht, man hat gegebenenfalls schon einen Vorteil, wenn man das Rauchen erlaubt“, sagt Marc Rosenfeld. Auch hier gibt es eine Abluftanlage, wie er betont. Es rauchten aber weniger Gäste als erwartet. „Liegt auch daran, dass wir viele Touristen zu Gast haben und im Ausland das Rauchen in Kneipen meist nicht mehr erlaubt ist.“

Rosenfeld geht davon aus, dass Deutschland da in den nächsten Jahren nachzieht. „Ich finde schon, dass Rauchen ein Stück weit zur Kneipenkultur dazugehört. Aber es wäre auch kein Weltuntergang, wenn es nicht mehr möglich wäre.“

Klagen über Nicht-Einhaltung des Rauchverbots kommt Wirten teuer zu stehen

Das Bezirksamt zählt in Charlottenburg-Wilmersdorf rund 200 Rauchergaststätten. Ein Überblick über die zahlenmäßige Entwicklung liegt hier nicht vor, anders als in Berlin-Mitte, wo das Bezirksamt einen Anstieg verzeichnet: „2017 gab es 66 Raucherkneipen im Bezirk. Aktuell sind dem Bezirk 88 Raucherkneipen bekannt.“ Berliner Nichtraucher beklagen allerdings, dass die Regeln teils nicht eingehalten würden, weder von Wirten noch von Gästen, gerade bei späterer Stunde und steigendem Alkoholpegel.

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Ein Umstand, der vor allem den Betreibern teuer zu stehen kommen kann: Werden die Nikotinstangen in Nichtraucherkneipen angezündet, droht den Wirtinnen und Wirten eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro. Zeigen sich in einer raucherfreien Gaststätte qualmende Gäste renitent, haben die Betreiber das Recht, diese vor die Tür zu setzen.

Der Branchenbundesverband Dehoga geht allerdings davon aus, dass die gesetzlichen Bestimmungen allgemein akzeptiert werden. Das Rauchverbot mit klar definierten Ausnahmen sei ein guter Kompromiss. „Es gilt: Dort, wo gegessen wird, wird nicht geraucht.“

Gaststättenverband: Viele kleine Eckkneipen pleite gegangen

In Ländern wie NRW, Bayern und dem Saarland, in denen Raucherinnen und Raucher zum Qualmen vor die Kneipentür gehen müssen, bemängelt der Verband jedoch negative Auswirkungen der Nichtrauchergesetze. „Hier sind die Umsätze in der getränkegeprägten Gastronomie eingebrochen, viele kleine Eckkneipen sind mit den Jahren auf der Strecke geblieben“, heißt es vom Dehoga.

Doch gibt es auch positive Beispiele: Das kultige Lokal „Ankerklause“ in Kreuzberg vollzog vor Jahren den Wandel von einer Raucherkneipe zu einem dampffreien Restaurant. Der Berliner Morgenpost berichtete die Co-Betreiberin Claudia Aumüller von anfänglichen Umsatzeinbußen, als das Rauchverbot in Kraft trat. Am Ende habe die Kneipe allerdings von den verordneten Einschränkungen profitiert.

Heute hat die Ankerklause zwei abgetrennte Raucherbereiche, die nur ab 18 Jahren zu betreten sind. So lässt sich der Blick auf die oft im Landwehrkanal schwimmenden Schwäne im Wintergarten mit einer Zigarette genießen oder aber aus dem rauchfreien Innenbereich. (mit dpa)