Spranger teilt mit

Schießstandaffäre: Was die Nachentschädigung kosten soll

Iris Spranger (SPD), Berliner Senatorin für Inneres, nimmt an der Pressekonferenz teil.

Iris Spranger (SPD), Berliner Senatorin für Inneres, nimmt an der Pressekonferenz teil.

Foto: Fabian Sommer/dpa/Archiv

Die Berliner Schießstandaffäre: Innensenatorin Iris Spranger teilte mit, wie viel Euro für die Nachentschädigungen gebraucht wird.

Berlin. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) geht davon aus, dass für die Nachentschädigungen ihm Rahmen der Schießstandaffäre insgesamt acht Millionen Euro aufgewendet werden müssen. Das sagte sie am Montag im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.

Vier Millionen Euro will Spranger nach eigenen Angaben in diesem Jahr dafür in die Hand nehmen. Darüber hinaus erforderliche Mittel sollen für den kommenden Haushalt angemeldet werde. Zusätzlich wird die Sichtungskommission in mindestens 46 Fällen eine Korrekturempfehlung unter Einbeziehung medizinischen Sachverstands erarbeiten. Bereits im vergangenen Jahr erfolgte eine nachträgliche Entschädigung in 30 Fällen.

„Man kann niemandem die Gesundheit wiedergeben“, sagte Spranger. Allerdings sei es Pflicht, einen kleinen Teil dessen, was in den letzten Legislaturperioden falsch gemacht wurde, wieder gut zu machen.

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Darüber hinaus wird es eine Ansprechstelle für Betroffene geben, heißt es. Die Sichtung und Bearbeitung der Anträge soll bis 2029 durch eine von den Gewerkschaften und Interessenverbänden zusammengestellte Kommission erfolgen.

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Im Mai 2021 wurde auf Initiative der Polizeigewerkschaften und des B.I.S.S. e. V. die ehrenamtliche Sichtungskommission zur Überprüfung der bisherigen Entscheidungen über die Entschädigung von Polizistinnen und Polizisten in Höhe von 3,3 Millionen Euro eingesetzt. Ein Jahr später legte sie ihren Abschlussbericht vor und arbeitet seitdem im Zusammenwirken mit der Senatsinnenverwaltung kontinuierlich an Lösungen.