Berlin. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am vergangenen Dienstag abgelaufen. In Berlin haben das viele ignoriert, ein Viertel der Grundsteuererklärungen fehlte noch. Was das für Konsequenzen hat und was auch diejenigen beachten sollten, die ihre Erklärung rechtzeitig abgegeben haben, zusammengefasst:
Ich habe fristgerecht abgegeben - was passiert als nächstes?
Gehören Sie zu den Bürgerinnen und Bürgern, die fristgerecht ihre Feststellungserklärung abgegeben haben, erhalten Sie zwei Schreiben vom Finanzamt: Im ersten Schreiben ist der Grundsteuerwert festgelegt, der den Wert Ihres Immobilienbesitzes angibt und die Grundlage ist für die Berechnung Ihrer Grundsteuer. In einem zweiten Schreiben erhalten Sie die Steuermesszahl und den Grundsteuermessbetrag, der sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl ergibt und mit dem jeweiligen Hebesatz Ihrer Kommune wieder multipliziert wird. Erst dann steht die Höhe Ihrer jährlichen Grundsteuer fest. Alle Immobilienbesitzer sind aufgefordert, ihre Bescheide zu prüfen: Sowohl beim Grundsteuermessbetrag als auch beim Grundsteuerwert dürfen keine Fehler passieren. Überprüfen Sie die Angaben deshalb genau.
Was tun, wenn Fehler unterlaufen sind?
Fehler können vor allem entstehen, wenn der Bodenrichtwert nicht korrekt oder die Wohn- und Nutzflächen falsch berechnet wurden. Sollten Sie versehentlich veraltete Angaben zum Bodenrichtwert gemacht haben, droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Deshalb sollten Sie nach Eingang des Bescheids noch einmal gründlich kontrollieren, ob alle Angaben korrekt sind. Auch wenn Ihnen ein Fehler auffällt, den nicht Sie, sondern die Behörde gemacht hat, sollten Sie diesen korrigieren. Eile ist geboten: Die Einspruchsfrist läuft einen Monat nach Zusendung des Bescheids ab. Einspruch gegen den Bescheid kann über Elster oder in Papierform unter demselben Aktenzeichen mit dem Hinweise auf den Fehler eingelegt werden.
Was droht, wenn nicht fristgerecht abgegeben wurde?
Die Berliner Finanzämter haben angekündigt, bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst kulant zu sein und säumige Immobilienbesitzer bis Ende März mit einem Schreiben an ihre Pflicht zur Abgabe erinnern. Das Erinnerungsschreiben enthält die Steuernummer und den Hinweis auf eine weitere Frist von einem Monat. Bis dahin werden nach Angaben der Finanzverwaltung keine sogenannten Verspätungszuschläge erhoben. Danach werden die Finanzämter sie im Einzelfall und nach Ermessen erheben oder den Steuerwert schätzen. Es besteht auch die Möglichkeit, Zwangsgelder festzusetzen. Im Falle der Nichtabgabe sind Verspätungszuschläge von mindestens 25 Euro pro Monat Verzögerung möglich. Sollten die säumigen Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Wer trotz wiederholter Aufforderung keine Erklärung abgibt, dem drohen zudem Zwangsgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Was tun, wenn die Frist überschritten wurde?
Experten empfehlen den Versuch, eine persönliche Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt zu erreichen. Diese können Finanzbeamte zumindest bei einem nachvollziehbaren Grund gewähren. Das kann bei einer Erkrankung oder einem Umzug der Fall sein. Ansonsten sollten Säumige möglichst schnell noch im Februar oder spätestens umgehend nach Erhalt des Erinnerungsschreibens ihre Grundsteuererklärung abgeben. Erklärungen können auch weiterhin elektronisch über das „Elster“-Portal der Finanzämter abgegeben werden.
Kann ich Einspruch erheben, auch wenn keine Fehler erkennbar sind?
Das empfehlen einige Juristen sogar, darunter auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), um gegebenenfalls von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu Gunsten der Kläger zu profitieren. Grund sind Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Bewertungsregeln von Immobilien und Grundstücken. Der Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland haben eine gemeinsame Klagen gegen das Bundesmodell angekündigt, das in elf Ländern – darunter Berlin – gilt. Die Urteile werden allerdings erst in den nächsten Jahren zu erwarten sein.
Muss ich gleich bezahlen?
Nein. Auch wenn Sie jetzt schon Post vom Finanzamt bekommen, wo Beträge aufgelistet werden, müssen Sie noch kein Geld bezahlen. Erst ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den neuen Regelungen erhoben.
Wie viel müssen Grundstücksbesitzer nach der Reform bezahlen?
Das ist eine Frage, die sich alle Grundstücksbesitzer stellen. Bislang gibt es noch keine Antwort darauf, da zunächst die Werte aller Grundstücke bestimmt werden müssen. Deshalb wird die Grundsteuer übergangsweise noch bis Ende 2024 in ihrer jetzigen Form erhoben. „Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht“, sagt das Bundesfinanzministerium.