Berlin. Asylsuchende, die in Berlin verteilt worden sind und eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer gefunden haben, müssen nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen bleiben. Das kündigte der Integrationssenat am Donnerstagnachmittag an. Die Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den Berliner Ankunftseinrichtungen, insbesondere in der Erstaufnahmeeinrichtung Reinickendorf.
Kipping: „Ein Quäntchen mehr Selbstbestimmung für Asylsuchende“
„Diese Aufhebung der Wohnverpflichtung bedeutet sowohl eine Entlastung der Aufnahmeeinrichtungen des LAF als auch eine konkrete Verbesserung für die Betroffenen“, erklärt Integrationssenatorin Katja Kipping in einer Pressemitteilung. In Berlin registrierte Geflüchtete hätten demnach die Möglichkeit, sich selbst eine Bleibe zu suchen.
Gleichzeitig verweist Kipping auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Hinzu komme, dass Geflüchtete oftmals bei der Wohnungssuche benachteiligt werden. Der Schritt, die Wohnverpflichtung aufzuheben, löse zwar nicht grundlegend das Unterbringungsproblem, „ermöglicht aber immerhin ein Quäntchen mehr Selbstbestimmung für Asylsuchende“, so Kipping.
Flüchtlingsrat begrüßt Senatsentscheidung
Der Flüchtlingsrat Berlin e. V. begrüßt zwar die Entscheidung des Integrationssenats, ist nach eigenen Angaben jedoch irritiert, dass sie erst jetzt gefällt wurde. „Im Oktober vergangenen Jahres hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser bekannt gegeben, dass die Bundesländer Geflüchteten erlauben dürfen, sich privat eine Unterkunft zu besorgen, wenn die Lage angespannt ist“, erklärt Georg Classen, Sprecher des Flüchtlingsrats.
Und die Lage in Berlin zeige eindeutig, wie angespannt die Lage ist. „Der Senat hat die absolute Unterbringungsnotlage. Die Flüchtlingsunterkunft in Tegel finde ich gruselig.“ Classen schätzt, 15 bis 20 Prozent der Geflüchteten hätten die Möglichkeit, zum Beispiel bei Angehörigen privat unterzukommen. „Auch für das Land Berlin ist es günstiger, denn die Unterkünfte bedeuten Kosten.“