Berlin. Seit Montag ist die Briefwahl möglich. Diesmal sind mehr Kontrollen geplant, aber in Reinickendorf ging schon zum Start etwas schief.

Schnell und spontan – so kann Wählen auch gehen. Den Beweis trat am Mittwochvormittag Timon Richter an. Eigentlich wollte der Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters im Zehlendorfer Rathaus Auskünfte über den Start der Wahlvorbereitungen geben. Da der 48-Jährige aber Zehlendorfer ist, nutze er gleich die Gelegenheit, um selbst seine Stimme abzugeben. Dafür musste er nur seinen Personalausweis im Briefwahllokal vorlegen. Fünf Minuten später konnte er die Stimmzettel in die Wahlurne werfen.

Zwei Tage nach dem Start der Briefwahl haben bereits 17.000 Berlinerinnen und Berliner diese Wahlmöglichkeit genutzt. „Die beste Wahl ist die Präsenzwahl“, sagte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler bei der Vorstellung des Briefwahlzentrums im Rathaus Zehlendorf. Er selbst sei „praktizierender Urnenwahlgänger“. Wenn es aber zu einer guten Wahlbeteiligung beiträgt, habe er auch kein Problem mit der Briefwahl. Doch wie funktioniert sie überhaupt? Wie werden Fehler vermieden? Eine erste Panne hat es offenbar schon in Reinickendorf gegeben. Darüber gaben der Landeswahlleiter für Berlin und der Sozialstadtrat von Steglitz-Zehlendorf Tim Richter (CDU) im Zehlendorfer Rathaus Auskunft.

Wie bekomme ich meine Briefwahlunterlagen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um an die Briefwahlunterlagen zu kommen. Die Wahlscheine können zum Beispiel online oder per Mail direkt angefordert werden (https://www.berlin.de/wahlen/wahlen/wahlen-2023/briefwahl/artikel.1277562.php). In den nächsten elf bis 18 Tagen gehen aber auch die Wahlbenachrichtigungen an alle Berlinerinnen und Berliner raus, in denen ein Formular beiliegt, mit dem die Unterlagen per Post für die Briefwahl angefordert werden können.

Wie sind die Unterlagen auszufüllen?

Sobald die Stimmzettel für die Wiederholungswahl eingetroffen sind, ist die Briefwahl möglich. Zu den Unterlagen gehören der Wahlschein, die drei amtlichen Stimmzettel, ein blauer Stimmzettelumschlag und ein roter Wahlbriefumschlag. Die Stimmzettel für die Erst- und die Zweitstimme sowie für die Bezirksverordnetenversammlung müssen persönlich angekreuzt werden. Sie kommen in den blauen Umschlag, der zugeklebt wird. Die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ muss unterschrieben werden. Wahlschein und blauer Stimmzettelumschlag kommen zusammen in den roten Umschlag, der zugeklebt und unfrankiert bei der Deutschen Post oder bei dem zuständigen Briefwahllokal abgegeben werden kann.

Muss man auf die Wahlscheine anfordern oder auf sie warten?

Nein, jeder kann auch ganz spontan in sein zuständiges Briefwahllokal gehen. In Steglitz-Zehlendorf gibt es zum Beispiel zwei: im Rathaus Zehlendorf und im Rathaus Steglitz. Die Öffnungszeiten orientieren sich an denen der Bürgerämter. Es reicht, den Personalausweis vorzuzeigen. Die Mitarbeiter teilen den Wahlschein aus, der unterschrieben werden muss. Daraufhin bekommt man die Stimmzettel, die in den bereitstehenden Wahlkabinen angekreuzt werden. Wie im vorherigen Fall, kommt der blaue Umschlag in den roten, der direkt in die Wahlurne eingeworfen wird.

Muss ich in meinem Bezirk in das Briefwahllokal gehen?

Ja. Nach Auskunft von Tim Richter (CDU), Sozialstadtrat in Steglitz-Zehlendorf, kann man sich nur in seinem Bezirk in das Briefwahllokal begeben, um dort direkt und sofort die Unterlagen zu erhalten und in der Wahlkabine seine Kreuze zu setzen.

Wie ist der Zulauf in den Briefwahllokalen?

Eine Mitarbeiterin im Briefwahllokal im Rathaus Zehlendorf berichtet, dass viele die Möglichkeit nutzen, jetzt schon persönlich zu kommen. Allein am Dienstag seien es mehr als 100 Steglitz-Zehlendorfer gewesen.

Bis wann müssen die Briefe abgeschickt sein?

Landeswahlleiter Stephan Bröchler empfiehlt, so früh, wie möglich, die Wahlunterlagen zurückzuschicken. Bis 9. Februar sollte der Brief mit den Stimmzetteln spätestens in den Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen sein. „Dann ist sicher gestellt, dass alles funktioniert“, sagt Bröchler. Nachzügler könnten aber auch noch bis einen Tag vor der Wahl in das zuständige Briefwahllokal gehen und den Umschlag dort direkt abgeben.

Kann es wieder zu Problemen wie Verwechslungen der Stimmzettel oder der Wahlbezirke kommen, wie offenbar schon in Reinickendorf passiert?

Sowohl der Landeswahlleiter als auch der Sozialstadtrat versichern, dass bei der Wiederholungswahl mehr Kontrollen vorgesehen sind. So werden alle Wahlscheine aus den Druckereien einzeln durchgesehen. Dennoch musste am Mittwoch ein Reinickendorfer feststellen, dass auf seinem roten Umschlag der Briefwahlunterlagen nur der Wahlbezirk, aber nicht die Wahlscheinnummer stand. Damit sei eine Wahl ungültig, wurde ihm gesagt und er müsse sich nun ins Briefwahllokal begeben, um dort seine Stimme abzugeben. Die anderen Wahlumschläge seiner Familie waren korrekt.

Landeswahlleiter Stephan Bröchler: „Wir konnten den Sachverhalt schnell aufklären.“ Die Nummer des Wahlscheins wird vom Wahlamt handschriftlich auf den roten Wahlbriefumschlag übertragen, mit dem die Wählenden die Wahlunterlagen (Wahlschein und blauen Stimmzettelumschlag) zurücksenden. Die Eintragung der Wahlscheinnummer auf dem roten Wahlbrief ist in Berlin rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben und hat ausschließlich den Zweck einer technischen Arbeitserleichterung. Für die Prüfung der Gültigkeit der Stimme ist ausschließlich der Wahlschein maßgeblich, auf dem die entsprechende Nummer aufgedruckt ist. Dies war offenbar auch in dem hier berichteten Fall korrekt.

Stephan Bröchler: „Falls es vorkommt, dass die Wahlscheinnummer auf dem roten Umschlag fehlen sollte, werden die abgegebenen Stimmen dadurch nicht ungültig.“„Ich habe das von unseren Juristen prüfen lassen“, erklärt Stephan Bröchler auf Anfrage. Auch ohne Wahlscheinnummer auf dem roten Umschlag werde die Stimme gezählt und sei gültig.

Was passiert derzeit in einem Briefwahlzentrum?

Im Briefwahlzentrum im Rathaus Zehlendorf sind beispielsweise derzeit 50 neu und zeitlich befristet eingestellte Mitarbeiter damit beschäftigt, die alle Unterlagen für die Briefwahl zusammenzustellen. Sobald eine Anforderung per Mail oder über das Online-Formular kommt, stellen sie noch am selben Tag den betreffenden Wahlschein dazu aus, der due Unterlagen komplettiert. Anfragen würden noch am selben Tag bearbeitet werden, erklärt Heike Schütte, Wahlamtsleiterin in Steglitz-Zehlendorf. Die Stimmzettel sollten demzufolge wenige Tage nach der Anforderungen im Briefkasten sein.

In Karlsruhe muss noch über einer Verfassungsbeschwerde wegen der Wiederholung der Berlinwahl entschieden werden. Was passiert, wenn die Briefwahlunterlagen schon abgegeben wurden und die Wahl aber dann gekippt wird?

Nach Auskunft des Landeswahlleiters Stephan Bröchler ist es eine „ungeklärte Rechtslage“, was dann mit den Wahlzetteln passiert. Vor der Entscheidung müsse er noch eine Stellungnahme für die Karlsruher Richter abgeben, die sehr zurückhaltend und ohne Wertung ausfallen werde. Seine Aufgabe sei es, das Urteil umzusetzen.