Berlin. Ali A.-C. beleidigte und bespuckte einen Mann in einem Geschäft. Dafür wurde er verurteilt. Wie es dazu kam.

Weil Clan-Spross Ali A.-C. einen Mann beleidigte und bespuckte, wurde er am Freitag vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe verurteilt. Und das nur, weil er keine Maske tragen wollte.

Im November 2021 wollte sich Ali A.-C. etwas Süßes in einem Geschäft in Mitte kaufen. Der Bitte des Verkäufers, wegen der Corona-Pandemie eine Maske zu tragen, wollte er nicht nachkommen – mehrmals soll er ermahnt worden sein. Weil Ali A.-C. an Asthma leidet, habe er eine Befreiung, sagte er. Die konnte oder wollte er dem Verkäufer aber nicht vorzeigen. Im Gerichtssaal wurde sein Leiden deutlich: Mehrmals wurden Aussagen vom starken Husten des Angeklagten unterbrochen.

Zeuge hatte Angst, dass ihn Ali A.-C. mit Corona angesteckt hat

Stattdessen beleidigte er erst eine Kundin, dann den Mann hinter dem Tresen – auf Deutsch und Arabisch. Laut Zeugen, die teils selbst Arabisch sprechen, soll der 48-Jährige jeweils die Mutter einer Kundin und die des Verkäufers übel beschimpft haben. „Das würde ich nie tun, meine Mutter ist vor zwei Jahren gestorben“, versicherte der Angeklagte.

Der Verkäufer, so sagte er, verteidigte sich daraufhin auf Arabisch. „Er hat sich dann über den Tresen gelehnt und mir ins Gesicht gespuckt“, schilderte der Verkäufer im Zeugenstand. „Ich hatte Angst, dass er mich mit Corona angesteckt haben könnte. Meine Tochter war zu dem Zeitpunkt einen Monat alt. Ich habe fünf Tage den Kontakt zu ihr gemieden“, sagte der 36-Jährige. Zudem habe er sich sehr gegenüber seinen Kollegen geschämt. Wegen des Vorfalls wollte er kündigen, wurde dann aber einer anderen Filiale zugewiesen.

Ali A.-C. entschuldigte sich bei Zeugen und reichte die Hand

Ali A.-C. entschuldigte sich bei den Zeugen. Er könne sich zwar nicht mehr genau an das Gesagte erinnern, wenn er das aber so gesagt habe, tue es ihm sehr leid. Nach der Zeugenaussage des Verkäufers stand er sogar auf und reichte ihm die Hand.

Diese Geste legte die Staatsanwaltschaft zu Gunsten des Angeklagten aus, forderte aber dennoch 150 Tagessätze à 40 Euro (6000 Euro), da es sich zum einen um eine Beleidigung handelte – der Tatverdacht der Körperverletzung konnte nicht nachgewiesen werden, hieß es – zum anderen war Ali A.-C. zum Zeitpunkt der Tat auf Bewährung. Auch das Vorstrafenregister trug letztendlich dazu bei, dass der Staatsanwalt eine höhere Geldstrafe forderte. Der Clan-Spross ist von Jugend an kriminell, stand bereits mehrfach wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder versuchten Diebstahls vor Gericht.

Rechtsanwalt von Ali A.-C. will Berufung einlegen

Der Linie der Staatsanwaltschaft folgte auch die Richterin. Weil er sich bei den Zeugen entschuldigte, sei das Strafmaß nicht noch höher ausgefallen, hieß es in der Urteilsverkündung. Sie sei überzeugt, dass er den Zeugen beleidigt, angespuckt und somit in seiner Ehre herabgesetzt hätte. Es sei eine hässliche Erniedrigung, jemandem ins Gesicht zu spucken, sagte sie. Deshalb müsse die Geldstrafe deutlich ausfallen. Gegen die 150 Tagessätze á 40 Euro kann Ali A.-C. binnen einer Woche Berufung einlegen. „Das werden wir auch machen“, sagte sein Rechtsanwalt Simon Immanuel Wittke beim Verlassen des Saals.

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