Berlin. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) scheitert mit dem Versuch, die Juristin in den Ruhestand zu versetzen. Das sind die Gründe.
Die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete darf weiterhin als Richterin in Berlin arbeiten. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) scheiterte am Donnerstag vor Gericht mit dem Antrag auf Versetzung der Richterin Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand wegen ihrer politischen Reden im Bundestag und weiterer Äußerungen. Das Dienstgericht für Richter wies den Antrag der Senatsjustizverwaltung zurück.
Die Reden im Bundestag seien laut Grundgesetz frei und geschützt und dürften zu keinen dienstlichen Sanktionen führen, sagte der Richter in der Verhandlung. Sie seien daher in dem Verfahren nicht verwertbar. Das Gericht folgte damit der Argumentation Malsack-Winkelmanns, die sich gegen die Versetzung in den Ruhestand gewehrt hatte.
Gericht konnte keine rechtsextreme Einstellung feststellen
Auch einige Äußerungen Malsack-Winkemanns im Internet vor allem zu den Corona-Gesetzen sowie zur US-Wahl und einmalig zum Thema Flüchtlinge zeigten keine rechtsextremistische Einstellung, sagte der Richter. Ebenso wenig könnten Fotos von ihr mit anderen AfD-Politikern die Nähe zum früheren sogenannten Flügel der AfD, der als extremistisch galt, belegen.
Er sehe keine Hinweise, um von einer schweren Beeinträchtigung der unabhängigen Arbeit Malsack-Winkemanns als Richterin auszugehen.
Malsack-Winkemann saß von 2017 bis 2021 für die AfD im Bundestag. Im September 2021 scheiterte sie bei den Wahlen zum Bundestag. Im März dieses Jahres kehrte sie in den Richterdienst zurück.
Justiz sieht die Unvoreingenommenheit der Richterin nicht mehr gegeben

Die Senatsjustizverwaltung und Senatorin Kreck hatten Malsack-Winkemann ausgrenzende und falsche Behauptungen über Flüchtlinge vorgeworfen und ihre Versetzung in den Ruhestand beantragt. Durch ihre Äußerungen sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen, hieß es aus der Justizverwaltung zur Begründung.
„Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft“, sagte Justizsenatorin Kreck damals. „Es darf keinen Zweifel an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren geben, das Ansehen der unabhängigen Justiz muss gewahrt sein.“
Das sah das Verwaltungsgericht nun anders. „Wir nehmen den Beschluss zur Kenntnis und prüfen es“, sagte der Sprecher der Justizverwaltung, Martin Kröger. Die Verwaltung werde insbesondere die schriftliche Begründung des Gerichts abwarten und dann über mögliche weitere Schritte entscheiden. Widerspruch gegen die Entscheidung ist beim Oberverwaltungsgericht möglich.
„Wir sprechen keinen Generalverdacht gegen Richter aus, sondern haben uns in diesem Einzelfall dazu entschieden“, sagte Kröger.
Malsack-Winkelman ist seit 1993 in der Berliner Justiz tätig
Die 58-jährige Malsack-Winkelmann ist seit 1993 in der Berliner Justiz tätig. Die Richterin trat 2013 in die AfD ein. Von 2015 bis 2017 war sie stellvertretende Vorsitzende des AfD-Bezirksverbandes Steglitz-Zehlendorf. Im März 2017 wurde sie auf dem Landesparteitag auf Platz 4 der Berliner Landesliste für den Bundestag gewählt.
In ihrer Zeit als Abgeordnete löste sie mehrmals zum Teil heftige Kritik aus. Sie behauptete 2018, dem deutschen Gesundheitssystem entstünden „Milliardenkosten, weil Flüchtlinge ihre Beipackzettel nicht lesen können“. Die Deutsche Apothekerzeitung bezeichnete diese Behauptung daraufhin als „dreist konstruiert“ und ohne jeglichen Wahrheitsgehalt. Malsack-Winkemann forderte auch eine Quarantäne für erkrankte „Migranten“.
Auch aus den eigenen Reihen wurde sie kritisiert, weil sie den plötzlichen, ungeklärten Tod eines Schulkindes in einem Schulbus mit der Maskenpflicht während der Corona-Pandemie in Verbindung brachte.
Im vergangenen September verpasste auf Listenplatz 5 der AfD den Wiedereinzug in den Bundestag knapp.