Berlin . Einen Tag nach der überraschend scharfen Kritik des Berliner Verfassungsgerichts an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl vom 26. September 2021 haben bei allen Beteiligten die Vorbereitungen auf mögliche Nach- oder Neuwahlen begonnen.
Der Zeitplan ist eng. Nach der Verhandlung am Mittwoch hat der Berliner Verfassungsgerichtshof drei Monate lang Zeit, einen Beschluss vorzulegen. Danach müssten innerhalb von 90 Tagen die Wahlen wiederholt werden. „Zunächst geht es jetzt darum, schnellstmöglich Papier für die Wahlunterlagen zu bestellen und eine Druckerei zu beauftragen“, sagte die kommissarische Landeswahlleiterin Ulrike Rockmann am Donnerstag.
Außerdem erreichen die Landeswahlleitung zahlreiche Fragen der Parteien. Sollte das Verfassungsgericht, wie erwartet, die Wahlen für ungültig erklären und vollständige Nachwahlen fordern, müssten alle Kandidatinnen und Kandidaten, die sich am 26. September zur Wahl gestellt haben, erneut kandidieren.
Termine für Probewahlen bereits anberaumt
Allerdings gibt es Ausnahmen für Personen, die verzogen oder erkrankt sind. Auch für Kandidaten, die die Partei gewechselt haben, gibt es Ausnahmeregelungen. Die Termine für Probewahlen sind laut Rockmann bereits anberaumt. Allerdings wird die Terminsuche durch die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel erschwert.
Rockmann selbst ist nur noch bis zu diesem Wochenende im Amt. Ab Montag übernimmt der Verwaltungswissenschaftler Stephan Bröchler das Amt. „Wir beginnen nicht von Null“, sagte er dem „RBB“. „Ich bin noch gar nicht im Amt - aber mittendrin“, sagte Bröchler. So sei er seit etwa drei Wochen beratend tätig für die eingesetzte Arbeitsgruppe Wahlen.
Berliner Senat wird Beschluss des Gerichts respektieren
Auch die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat für den Fall einer Wahlwiederholung eine umfassende Vorbereitung zugesagt. „Ich kann das nicht ungeschehen machen, was dort passiert ist, aber ich kann dafür sorgen - jetzt, wo ich politische Verantwortung habe -, dass das nicht nochmal passiert“, sagte Giffey. Der Senat werde den Beschluss des Gerichts respektieren.
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