Berlin. Polizisten haben Angeklagte Sebastian T. und Tilo P. beim Kleben von Plakaten mit rechtsradikalem Inhalt gesehen. Bei Details hakt es.
Im Prozess zu den rechtsextremen Anschlägen in Neukölln wurden weitere Zeugen vernommen. An diesem Montag waren unter anderem drei Polizeibeamte am Amtsgericht Tiergarten geladen. Die konnten sich teilweise allerdings nur noch schemenhaft an diese eine Nacht erinnern, die Gegenstand dieses Verhandlungstages war.
Sebastian T. (36) und Tilo P. (39) sind die Hauptangeklagten in dem Prozess. Ihnen wird Bedrohung, Brandstiftung beziehungsweise Beihilfe dazu, Sachbeschädigung und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Weiter ist die Berliner Generalstaatsanwaltschaft davon überzeugt, dass die Männer aus der rechtsextremen Szene versucht haben sollen, Menschen einzuschüchtern, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren.
Die Ermittlungen zu der Anschlagsserie vor allem zwischen 2016 und 2019 hatten sich jahrelang hingezogen. Die Polizei geht von mindestens 70 Taten aus. Vor rund einem Jahr erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklage.
Plakate mit rechtsradikalen Parolen an BVG-Wartehäuschen
Am Montag ging es in erster Linie um plakatierte und aufgesprühte rechtsradikale Parolen – mit angeklagt sind zu dem Thema noch drei weitere Männer, ein 38-Jähriger fand sich am Montag ebenfalls auf der Anklagebank wieder, ein 48-Jähriger ist krank, das Verfahren gegen einen 50-jährigen Mann wurde laut Gericht abgetrennt.
Als Zeugen angehört wurden ein Polizeibeamter und zwei Polizeibeamtinnen, die in erster Linie mit der Observierung des Duos P. und T. in Nacht vom 27. auf den 28. Juli 2017 beauftragt waren. Der erste Zeuge war der Gehilfe desjenigen, der den Observierungsbericht verfasst hatte. Heißt: Er war nicht selbst vor Ort, kennt die Umstände nur von den Erzählungen seiner Kollegen.
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Demnach soll sich T. mit einem unbekannten Mann getroffen und anschließend mit seinem Mietwagen unter anderem Wartehäuschen der Berliner Verkehrsbetriebe angefahren haben, um dort Aufkleber zu platzieren. Eine weitere Zeugin, die selbst observiert hat, will gesehen haben, wie T. und P. eine weiße Mauer vor einer Kita besprüht haben. Zwar seien die beiden auch am U-Bahnhof Rudow gesichtet worden. Allerdings hat niemand gesehen, dass Parolen geschrieben wurden. Lediglich die frische Farbe lässt laut den Ermittlern auf einen Zusammenhang schließen – die Wortwahl ist nämlich die gleiche.
Prozess zur Neuköllner Anschlagsserie wird in zwei Wochen fortgesetzt
Zeugin Nummer drei konnte sich nur an die Aufkleber erinnern. Allerdings, nachdem die Vorsitzende Richterin sie ihr gezeigt hatte. Die Zeugin machte auf ein Problem aufmerksam: „Es ist fünf Jahre her. Ich muss gestehen: Ich kann mich kaum erinnern.“ Die Anwälte der Angeklagten zweifelten die Aussagen der Zeugen deshalb an. Zudem könne man kaum alles gesehen haben, weil es dunkel war. Auch das Argument einer Zeugin, dass die Gegend gut beleuchtet gewesen sei, schmetterten die Verteidiger ab: „Haben Sie schon mal gegen ein Laternenlicht geschaut? Das blendet“.
In 14 Tagen soll der Prozess fortgeführt und weitere Zeugen angehört werden.