Die Berliner Polizei fahndet nach einem verurteilten Rocker, der nach einem Ausgang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt ist. Nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ handelt es sich um Korey T., einen „Hells Angel“, der 2019 wegen tödlicher Schüsse am Kottbusser Tor in Kreuzberg verurteilt worden war.
Der 28-jährige Häftling war am vergangenen Sonnabend von einem unbegleiteten Ausgang nicht in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel zurückgekehrt. Das bestätigte Martin Kröger, Sprecher der Senatsjustizverwaltung, am Dienstag. Daraufhin sei die Polizei alarmiert worden. Diese habe die sofortige Fahndung eingeleitet, sagte eine Sprecherin.
Nach Angaben der Justizsenatsverwaltung muss der verurteilte Mann eine achtjährige Haftstrafe verbüßen. Sein Strafende war für Mitte 2026 festgelegt worden. Die Lockerungen der Haftbedingungen waren laut Senatsverwaltung nach einer „eingehenden Prüfung“ beschlossen worden. Zu einzelnen Gefangenen dürfe er sich in dieser Frage nicht äußern, so Kröger weiter. Allgemein gelte jedoch, dass Vollzugslockerung an strikte Vorgaben und Verwaltungsvorschriften gebunden seien. „Bei jedem Fall wird anhand festgelegter Indikatoren geprüft, ob Flucht-. oder Missbrauchsgefahren bestehen.“
„Es ist eine Entscheidung, die von allen, die daran beteiligt sind, getragen werden muss“, sagt Kröger. Dabei würden auch Aspekte wie extremistische politische oder religiöse Einstellungen oder die Zugehörigkeit zur organisierten Kriminalität eine Rolle spielen. „Neben dem Anspruch auf den Schutz der Allgemeinheit gibt es auf der anderen Seite auch einen Resozialisierungsanspruch.“
Korey T. setze sich bereits nach der Tat ins Ausland ab
Der Mann soll am vergangenen Sonnabend erstmals unbegleitet das Gefängnis verlassen haben. Er wollte offenbar bei der Einschulung seines Kindes dabei sein. Ermittler befürchten, der 28-jährige könne sich ins Ausland absetzen, da das Mitglied der „Hells Angels“ bereits nach der Tat 2016 vorübergehend in die Türkei geflohen war. Bislang hat der Mann in Begleitung Ausgang gehabt. Laut Justizsprecher habe er diese Privilegien nun verspielt. Wird der Mann, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, gefasst, wird er nicht wieder in den Genuss von Lockerungen kommen.
„Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Recht darauf, vor bestimmten Menschen geschützt zu werden. Auch daran muss sich die Entscheidung orientieren, einem rechtskräftig verurteilten Täter überhaupt Ausgang zu gewähren, noch dazu unbegleitet“, teilte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Holger Krestel, mit. „Wir fordern die Justizsenatorin Kreck auf, offenzulegen, nach welchen Kriterien eine derart weitgehende Hafterleichterung gewährt wurde und wie solch ein Fall in Zukunft verhindert werden kann. Nun hat die Polizei den Schaden, die zurzeit vollkommen überlastet ist.“
Alexander Herrmann, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärte :„Der Ausbruch eines verurteilten Mörders aus dem Rockermilieu aus der JVA Tegel macht fassungslos. Wie kann es sein, dass ein Schwerverbrecher trotz vorheriger Fluchten derartige Vergünstigungen, wie einen Ausgang erhält, während andere Inhaftierte davon nur träumen können?“
Herrmann fragte, wie ein so gefährlicher Straftäter überhaupt zu einer günstigen Sozialprognose gelangen konnte, die die Voraussetzungen für derartige Hafterleichterungen sind. „Linken-Justizsenatorin Kreck trägt persönlich die Verantwortung für diesen Ausbruch. Sie muss diesen Vorfall schnell und lückenlos aufklären. Er legt den Verdacht nahe, dass sie ihren Laden nicht im Griff hat. Will Senatorin Kreck die ,Tage der offenen Tür‘ ihres Grünen-Vorgängers Behrendt etwa fortsetzen? Wir werden das im nächste Rechtsausschuss zur Sprache bringen.“
Der Justizsprecher verwies darauf, dass die Zahl der Menschen, die gegen Haftlockerungen verstießen, relativ gering sei. So habe es 2018 insgesamt 200.080 Lockerungsmaßnahmen gegeben, nur in 81 Fällen habe es Verstöße gegeben, was 0,04 Prozent entspricht. In den Jahren zuvor sei die Zahl vergleichbar gewesen.
mit dpa


