Berlin. Was geschah am Abend des 18. Januar 2018 in den Geschäftsräumen an der Treptower Puderstraße? Wurde der Rapper Bushido, wie er behauptet, von Arafat Abou-Chaker (46) eingesperrt, beleidigt, bedroht und geschlagen? Oder handelte es sich lediglich um ein sachliches Gespräch zwischen zwei Geschäftspartnern, die vor dem Ende ihrer Zusammenarbeit stehen? So zumindest soll es aus einer Audioaufnahme hervorgehen, die während des Treffens aufgezeichnet wurde.
Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder wird diese Aufnahme am Montag im Fokus stehen. Dazu soll Anis Ferchichi, so Bushidos bürgerlicher Name, erneut vernommen. Der 43-Jährige, auf dessen Aussage die Anklage im wesentlichen beruht, hatte bereits zu Prozessbeginn vor zwei Jahren umfassend ausgesagt. Damals saß der Rapper 25 Verhandlungstage im Zeugenstand.
Die zweistündige Aufnahme, die im Februar plötzlich auftauchte, belegt laut der Verteidigung der Abou-Chaker-Brüder, dass die von Bushido gemachten Angaben falsch sind. Dessen Anwalt wiederum geht davon aus, dass die Datei an sich eine Fälschung sei. Am Montag soll sie im Gerichtssaal nun zunächst komplett gehört werden, bevor der Rapper dazu Rede und Antwort steht. Er könne dann ja benennen, wo er etwa Schnitte vermute, sagte der Vorsitzende Richter der 38. Strafkammer Martin Mrosk in der vergangenen Woche.
Bushido-Prozess: Zahlreiche andere bekannte Rapper als Zeugen geladen
Die Staatsanwaltschaft wirft Arafat, Yasser, Nasser und Rommel Abou-Chaker unter anderen Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vor. Nachdem Bushido im Jahr 2017 die geschäftliche Beziehung beenden wollte, soll Arafat dies nicht akzeptiert haben. Laut Anklageschrift habe er weiter eine Beteiligung an Bushidos Einnahmen und damit Gelder in Millionenhöhe gefordert und versucht, dies mit Gewalt durchzusetzen.
Der Prozess begann dabei fast auf den Tag genau vor zwei Jahren am 17. August 2020. Am Montag steht der mittlerweile 77. Verhandlungstag an. Neben Bushido sagten weitere Größen der Rapszene aus. Nach Fler, Kay One, AK Außerkontrolle und Samra nahm zuletzt Shindy im Zeugenstand Platz. Der 32-Jährige weigerte sich jedoch mit Verweis auf ein eigenes Verfahren, die Fragen zu beantworten.
Bisher hat keiner der Zeugen die Version der Anklagte so Recht bestätigt. Der Rapper D-Bo, der 2003 mit Bushido das Label „Ersguterjunge“ gründete, ließ zuletzt kein gutes Haar an seinem ehemaligen Partner. Bushido sei manipulativ, würde andere nur ausnutzen und Falschbehauptungen verbreiten, um seine Ziele zu erreichen.
Zwischenfazit: Gericht sieh Vorwürfe nicht als bewiesen an
Auch die Kammer hatte zuletzt in einem Zwischenfazit angemerkt, dass die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe bislang kaum bewiesen seien. Richter Mrosk legte sich sogar soweit fest, dass der Angeklagte Nasser Abou-Chaker wahrscheinlich freizusprechen sei. Seine Anwälte beantragten vor diesem Hintergrund, das Verfahren gegen ihren Mandanten abzutrennen, um es so schneller beenden zu können. Stand jetzt ist ein Urteil für den 26. Oktober geplant.