Berlin. Eine Änderung des Justizgesetzes ermöglicht es, behördliche Verordnungen per Gerichtsbeschluss für rechtswidrig erklären zu lassen.
Berlinerinnen und Berliner haben seit Anfang dieses Monats bessere Möglichkeiten, behördliche Verordnungen gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Möglich wurde dies aufgrund einer im September vergangenen Jahres auf Initiative der FDP beschlossenen Änderung des Berliner Justizgesetzes.
Die neue Gesetzeslage sieht vor, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg allgemeingültig entscheiden kann, ob Regelungen unterhalb der Gesetzesebene rechtswidrig sind. Die Feststellung gilt nun nicht mehr nur für einzelne Verwaltungsakte und die Kläger, die unmittelbar von den als rechtswidrig erachteten Verordnungen betroffen sind. Mit der Anfang Juli in Kraft getretenen Änderung des Berliner Justizgesetzes sind die Urteile vielmehr allgemeingültig, so dass vom Gericht als rechtswidrig erkannte Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren.
Die Neuregelung betrifft auch bestehende oder mögliche künftige Corona-Verordnungen. „Nun können auch die Berlinerinnen und Berliner ab dem 1. Juli 2022 endlich Corona-Verordnungen direkt gerichtlich überprüfen lassen“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Holger Krestel. „Das sogenannte Normenkontrollverfahren bedeutet mehr Rechtsschutz und gleichzeitige Entlastung des Verwaltungsgerichtes“, sagte Krestel.