Berlin. Wie meldet man seinen Hund im Berliner Hunderegister an? Wie hoch sind die Gebühren? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Beim Berliner Hunderegister ist die Übergangsfrist abgelaufen. Hundehalter, die vor dem 1. Januar 2022 einen Hund gehalten haben, mussten ihr Tier bis zum 1. Juli 2022 anmelden. Wer nun ohne Eintrag im Hunderegister mit seinem Hund ertappt wird, muss mit einer Geldbuße rechnen.
Zuletzt war die Zahl der Anmeldungen gering. Rund 21.000 Hunde waren bis Ende Mai gemeldet worden, in Berlin gibt es laut Steuerdaten aber sechsmal so viele Vierbeiner.
Die Einführung des Berliner Hunderegisters hatte massive Kritik ausgelöst. Die FDP will das Register wieder abschaffen. Die Berliner Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen zum Hunderegister.
Warum muss man in Berlin seinen Hund im Hunderegister anmelden?
Das Register soll die Verteilung der Hunde auf die Berliner Bezirke zeigen und dazu beitragen, dass entlaufene Tiere schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden können. Grundlage ist § 11 Abs. 2 des Berliner Hundegesetzes.
Was passiert, wenn man seinen Hund nicht registriert?
In Berlin gilt die Pflicht zur Registrierung seit dem 1. Januar 2022. Wenn vor diesem Datum ein Hund gehalten wurde, gilt eine Übergangsregelung von sechs Monaten. Berliner Hundehalter mussten bis zum 1. Juli 2022 ihren Hund angemeldet haben. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.
Was kostet die Registrierung?
Die Anmeldung kostet online 17,50 Euro und per Post oder telefonisch 26,50 Euro. Beim Preis für die Registrierung sieht die Verwaltung keinen Spielraum. Das Angebot sei lediglich kostendeckend. In der aktuellen Fassung des Hundegesetzes ist keine Befreiung von der kostenpflichtigen Registrierungspflicht vorgesehen. In Härtefällen kann eine Befreiung in Form einer Einzelfallentscheidung geprüft werden.
Wie funktioniert die Registrierung?
Hundehalter müssen auf der Website hunderegister.berlin.de ein Halterkonto anlegen und jeden Hund anmelden. Alternativ kann man dort ein Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und per Post schicken an:
GovConnect GmbH als beliehene Unternehmerin
- Hunderegister Berlin -
Nadorster Str. 228
26123 Oldenburg
Auch eine telefonische Anmeldung ist möglich unter der 0441 36177990 (werktäglich von Mo. bis Do. von 9 bis 16 Uhr und Fr. von 9 bis 13 Uhr). Die schriftliche und telefonische Anmeldung ist teurer als die Online-Registrierung.
Anzugeben ist bei der Registrierung neben den eigenen Kontaktdaten die 15-stellige Mikrochip-Nummer des Hundes, der Hundename, das Geschlecht des Tiers, sein Geburtstdatum, die Rasse und der Beginn der Hundehaltung. Bei gefährlichen Hunden ist zusätzlich die Plakettennummer anzugeben.
Wer muss seinen Hund im Hunderegister anmelden?
Die Person, die einen Hund dauerhaft in ihren Haushalt oder Betrieb aufnimmt - also die Halterin oder der Halter. Diese Person muss die Kosten tragen und ist verantwortlich für Änderungen, wie etwa Adressänderungen, Veränderungen an der Transpondernummer des Hundes oder das Ende der Haltung. Eine Übermittlung dieser Daten durch Ordnungsämter oder die Finanzverwaltungen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Wer kontrolliert die Einhaltung der Registrierungspflicht?
Die Kontrolle der Anmeldung liegt im Verantwortungsbereich der zuständigen Ordnungsämter.
Erfolgt ein Abgleich der Daten mit TASSO?
Nein. TASSO ist ein privates Haustierregister. Das Zentrale Register ist eine staatliche Einrichtung. Generell besteht gegenüber privaten Heimtierregistern (wie Tasso, Findefix) für die Tierhalterinnen und Tierhalter keine Registrierungspflicht. Somit besteht keine Gewähr, dass diese Register einen vollständigen Überblick über alle in Berlin gehaltenen Hunde ermöglichen. Außerdem werden in der Regel nicht alle laut dem Hundegesetz erforderlichen Daten erfasst.
Mein Hund ist bereits der Finanzverwaltung zur Erhebung der Hundesteuer gemeldet. Muss ich ihn dennoch im Hunderegister anmelden?
Ja. Unabhängig von der Meldung bei der verantwortlichen Finanzverwaltung ist jeder Halter zusätzlich verpflichtet, seinen Hund im Hundregister auf eigene Kosten anzumelden. Eine Übernahme der bei der Finanzverwaltung zur Erhebung der Hundesteuer hinterlegten kommunalen Daten in das Hunderegister ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Muss ich mich nochmal gesondert für die Hundesteuer anmelden?
Die Eintragung ins Hunderegister ersetzt nicht die Anmeldung bei Ihrer Finanzverwaltung. Bitte setzen Sie sich zwecks Anmeldung für die Hundesteuer mit Ihrer Verwaltung in Verbindung.
Welche Hunde sind von der Anmeldung ausgeschlossen?
Diensthunde der Polizei, der Bundespolizei, des Zolls, der Bundeswehr, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes; Schutzhunde bei Unternehmen des Bewachungsgewerbes, soweit diese Hunde im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden; Hunde in Tierheimen. Ebenso entfällt die Pflicht zur Anmeldung, falls die Haltung nicht dauerhaft ist, beispielsweise bei Hunden, die lediglich in einem festgelegten Zeitraum zur Pflege aufgenommen wurden. Befindet sich ein Hund in der Ausbildung zum Diensthund bei der Polizei, der Bundespolizei, des Zolls, der Bundeswehr, der Rettungsdienste oder des Katastrophenschutzes ist er ebenso von der Registrierung befreit. Besteht der Hund diese Ausbildung nicht und wird daraufhin dauerhaft in Berlin gehalten, besteht eine Registrierungspflicht.
Wie kann man die Gebühren zahlen?
Per Überweisung innerhalb von zehn Tagen nach Anmeldung oder direkt im Anschluss per PayPal. Eine PayPal-Zahlung ist auch nach Erhalt des Kostenbescheids immer noch möglich. Sie können auf dem Kostenbescheid den QR-Code für die PayPal-Zahlung mit Ihrem mobilen Endgerät erfassen und so die Zahlung auslösen.
BM