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Öffnungszeiten in Berlin: So kann man in Berlin einkaufen

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Ein verkaufsoffener Sonntag in Berlin (Archivbild).

Ein verkaufsoffener Sonntag in Berlin (Archivbild).

Foto: jörg Krauthöfer

Welche Geschäfte dürfen sonntags in Berlin öffnen? Welche Supermärkte haben an Feiertagen offen? Und was ist mit Spätis? Alle Infos.

Berlin. Wann haben in Berlin die Geschäfte geöffnet? Zu welchen Zeiten kann man in Berlin etwas einkaufen, zum Beispiel in Supermärkten oder in den großen Einkaufscentern und Malls? Welche Regeln gelten für Spätis und Kioske? Wie ist die Regelung an Sonntagen oder an Feiertagen? Und was muss man zu den verkaufsoffenen Sonntagen in Berlin wissen? Die Morgenpost beantwortet die wichtigsten Fragen zu Ladenöffnungszeiten in Berlin. Lesen Sie auch: Verkaufsoffene Sonntage 2023 in Berlin: Das sind die Termine

Öffnungszeiten: Wann dürfen Läden in Berlin öffnen?

In Berlin dürfen Geschäfte und Läden gleich welcher Art von Montag bis Samstag rund um die Uhr öffnen. Im Berliner Ladenöffnungsgesetz heißt es dazu: "Verkaufsstellen dürfen an Werktagen von 0.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein."

Ladenöffnung in Berlin: Wann müssen Geschäfte geschlossen bleiben?

An Sonntagen und an Feiertagen müssen Verkaufsstellen grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen werden im Berliner Ladenöffnungsgesetz geregelt. Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen an Sonntagen und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen (Ausnahmen: Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag).

Welche Ausnahmen gibt es bei den Öffnungszeiten?

Verkaufsstellen, die ausschließlich den Bedarf von Touristen anbieten, dürfen an Sonntagen und Feiertagen von 13 bis 20 Uhr öffnen. Als Bedarf von Touristen ist gesetzlich festgelegt: Andenken, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiseführer, Tabakwaren, Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke, Bedarfsartikel für den alsbaldigen Verbrauch sowie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr. Diese Ausnahme gilt nur, wenn eine Verkaufsstelle auch an allen anderen Tagen der Woche ausschließlich diesen Bedarf für Touristen verkauft.

Verkaufsstellen mit einem besonderen Sortiment wie Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften, Back- und Konditorwaren, Milch und Milcherzeugnisse dürfen an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 16 Uhr öffnen.

Besondere Verkaufsstellen wie Tankstellen, Apotheken oder Verkaufsstellen auf Bahnhöfen, Flughäfen und Reisebusterminals dürfen an Sonntagen und Feiertagen öffnen. Zu diesen Angeboten zählen etwa:

  • die Rewe-Supermärkte im Ostbahnhof und im Hauptbahnhof
  • der Penny-Discounter im Ostbahnhof
  • der Edeka-Supermarkt an der Friedrichstraße
  • der Denn's Biomarkt am Bahnhof Gesundbrunnen
  • Ulrich am Bahnhof Zoo

Feiertage in Berlin: Was gilt?

Welche Regeln gelten an Christi Himmelfahrt, Pfingsten, am Tag der Deutschen Einheit, an Karfreitag oder am Frauentag? An diesen Feiertagen gelten die gleichen Regeln wie am Sonntag. Eine Besonderheit gibt es an Heiligabend, 24. Dezember: Fällt dieser Feiertag auf einen Werktag, dürfen Geschäfte bis 14 Uhr öffnen.

Verkaufsoffene Sonntage in Berlin: Welche Regeln gibt es?

In Berlin dürfen Geschäfte an acht Sonntagen pro Jahr in der Zeit von 13 bis 20 Uhr öffnen. Voraussetzungen für den Sonderverkauf sind stattfindende Events in der deutschen Hauptstadt. Die Sonntage dürfen nicht unmittelbar aufeinander folgen. Für das Jahr 2022 wurde die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin durch den Senat noch nicht benannt. Zuletzt hatte es zur Berlinale 2022 einen verkaufsoffenen Sonntag in Berlin gegeben.

In der Vergangenheit hatte es zum Beispiel an diesen Tagen und zu diesen Veranstaltungen verkaufsoffene Sonntage gegeben:

  • in der Adventszeit
  • zur Fête de la Musique
  • zur Berlinale
  • zur Internationalen Funkausstellung (IFA)
  • zur Grünen Woche
  • zur Art Week

Zusätzlich zu den acht zentral festgelegten Sonntagen dürfen die Berliner Bezirke zwei weitere ausrufen.

Welche Regeln gelten für Spätis und Kioske?

Spätverkaufsstellen (Spätis) dürfen in Berlin an Sonntagen nicht öffnen. Dies ist im Berliner Ladenöffnungsgesetz klar geregelt. Ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts hatte diese Regelung im Jahr 2019 bestätigt.

Trotzdem verstoßen viele Spätis gegen das Verkaufsverbot an Sonntagen. Die Inhaber müssen dann mit Bußgeldern rechnen. Das Verbot wird allerdings selten kontrolliert.

( BM )