Berlin. Richterinnen und Richter prüfen eine mögliche Wahlwiederholung. Eine Stellungnahme der Landeswahlleiterin liegt mittlerweile vor.

Nach den Pannen und Ungereimtheiten bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen im September vergangenen Jahres wird der Berliner Verfassungsgerichtshof vermutlich noch in diesem Jahr darüber entscheiden, ob die Wahlen in Teilen oder vollständig wiederholt werden müssen.

Wie der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch mitteilte, beabsichtigt das Gericht „nach jetzigem Planungsstand“, für Ende September dieses Jahres eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. Dazu werden die Beteiligten des Verfahrens geladen, etwa die Senatsverwaltung für Inneres, die Landeswahlleiterin und die Wahlleitungen der Berliner Bezirke.

Die Verhandlung könnte laut einer Sprecherin bereits nach nur einem Verhandlungstag beendet werden. Laut Gesetz sollen die neun Richterinnen und Richter drei Monate nach Abschluss der mündlichen Verhandlung ein Urteil verkünden. „Wir arbeiten mit großer Gründlichkeit und Sorgfalt an diesem sehr umfangreichen Verfahren“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Es handele sich womöglich um das größte, mit dem das höchste Berliner Gericht in seiner 30-jährigen Geschichte zu tun hatte.

Wahlniederschriften aus 2257 Wahllokalen

Derzeit prüft der Verfassungsgerichtshof laut Mitteilung die Wahlniederschriften der Wahlvorstände aus den 2257 Wahllokalen. In dieser Woche sei auch die erbetene ausführliche Stellungnahme der Landeswahlleiterin eingegangen.

Bei den Wahlen war es, wie mehrfach berichtet, zu diversen Unregelmäßigkeiten gekommen. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit noch nach 18.00 Uhr geöffnet.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun darüber zu entscheiden, ob den diversen Einsprüchen gegen die Wahlen stattzugeben ist und die Wahlen teilweise oder vollständig wiederholt werden müssen.

Die Wahlen zum Abgeordnetenhaus, den Bezirksverordnetenversammlungen, sowie dem Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne, waren in Berlin zusammen mit der Bundestagswahl abgehalten worden. Auch dabei war es zu diversen Pannen gekommen.

Auch Bundestag prüft mögliche Wahlwiederholung

Ob die Bundestagswahl in Berlin deswegen wiederholt werden muss, wird nicht vom Berliner Verfassungsgerichtshof geprüft. Hierüber entscheidet der Rechtslage zufolge der Bundestag selbst.

Am Dienstag hatten die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags deswegen die Beteiligten bei einer formellen Anhörung befragt. Der Bundeswahlleiter sagte, es gehe bei den Pannen um „komplettes systemisches Versagen“. Die Wahl müsse wiederholt werden. Die amtierende Berliner Wahlleiterin Ulrike Rockmann sagte bei der Anhörung dagegen, sie halte eine Wiederholung der Bundestagswahl für unnötig.