Berlin. Die für das Wochenende angezeigten pro-palästinensischen Demonstrationen bleiben untersagt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Freitag in einem Eilverfahren das polizeiliche Verbot bestätigt und entsprechende Anträge der Veranstalter dagegen zurückgewiesen. „Die Erfahrungen mit gleichartigen Versammlungen aus dem Vorjahr sowie aus April und Mai 2022 ließen befürchten, dass von den Versammlungsteilnehmenden Gewalttaten ausgehen werden“, heißt es zur Begründung vom Verwaltungsgericht. Man sei der Gefahrenprognose der Polizei gefolgt.
So sei es in der Vergangenheit zu Flaschen- und Steinwürfen auf Polizisten und zum Einsatz von Pyrotechnik gekommen, heißt es in der Begründung des Gerichts weiter. Zu erwarten seien außerdem aller Voraussicht nach Äußerungen seitens der Teilnehmenden, die als öffentliche Aufforderung zu Straftaten beziehungsweise als Volksverhetzung strafbar seien.
Die für frühere Versammlungen festgestellte hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Stimmung – bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels – sei zudem geeignet, Gewaltbereitschaft zu vermitteln und dadurch einschüchternd zu wirken. Angesichts dieser unmittelbaren Gefahren seien die Verbote auch „verhältnismäßig“. Die Antragsteller haben beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt. Dieses wies am Abend die Beschwerde zurück und bestätigte das Verbot. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Antrag auf Durchführung der Demonstrationen gescheitert
Die Organisatoren der verbotenen pro-palästinensischen Demonstrationen gingen gegen die Verbote von drei der fünf untersagten Demonstrationen vor. Konkret geht es dabei um zwei Kundgebungen, die für Freitag und Sonnabend jeweils um 17 Uhr auf dem Oranienplatz in Kreuzberg geplant waren. Außerdem drängen die Antragsteller darauf, am Sonntag ab 16 Uhr eine Demonstration vom Oranienplatz zum Hermannplatz in Neukölln durchführen zu dürfen.
Alle drei Veranstaltungen stehen unter dem Motto: „Anlässlich des 74. Jahrestages nach der Vertreibung der Palästinenser*innen aus ihrer Heimat versammeln wir uns, um an das noch unkorrigierte historische Unrecht zu erinnern.“
Die Polizei hatte am Mittwoch fünf Palästina-Demonstrationen gegen die Politik Israels verboten, die in Kreuzberg, Neukölln und Mitte stattfinden sollten. Es bestehe die Gefahr, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Rufen, Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten komme, argumentierte die Versammlungsbehörde. Die Demonstrationen waren wegen des sogenannten Nakba-Gedenktags (arabisch für „Katastrophe“) geplant.
Bereits mehrere palästinensische Demonstrationen vom Gericht verboten
Am 14. Mai 1948 wurde auf dem Gebiet des britischen Mandatsgebiet Palästina der Staat Israel gegründet. Palästinenser erinnern am 15. Mai an die an die Flucht und Vertreibung Hunderttausender Menschen im ersten Nahostkrieg. Die arabischen Nachbarn griffen den neuen Staat an. Im Zuge der Kämpfe flohen rund 700.000 Palästinenser oder wurden vertrieben.
Im vergangenen Jahr hatte es bei Demonstrationen von Palästinensern mit einigen Hundert Teilnehmern antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben. Danach war im Frühjahr eine weitere Demonstration von der Polizei verboten worden. Ein Gericht hatte das bestätigt. Auch in diesem Jahr gab es bereits Ende April Demonstrationen mit ähnlichen Vorkommnissen. und im Nachgang ein entsprechendes Verbot einer weiteren Kundgebung.
Der Veranstalter, die Gruppe „Palästina spricht“ wertete das Verbot für dieses Wochenende als „Angriff auf unsere Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“.