Berlin. Eine Abfrage bei den Berliner Finanzämtern zeigt: Mit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Zahl der Hunde deutlich gestiegen.

Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Das sehen offenbar auch viele Berliner so und haben insbesondere die Zeit der coronabedingten Homeoffice-Pflicht dafür genutzt, sich einen Vierbeiner anzuschaffen. Wie aus einer parlamentarischen Anfrage des Linken-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervorgeht, waren zum Stichtag 31. März dieses Jahres exakt 126.288 Hunde bei den Hundesteuerstellen der Berliner Finanzämter gemeldet – 15.264 mehr als noch vor Ausbruch der Pandemie.

Die meisten Hunde bellen in Pankow

Die meisten Hunde drehen demnach in den Bezirken Pankow (14.460), Steglitz-Zehlendorf (12.210), Marzahn-Hellersdorf (12.026) und Reinickendorf (11.324) ihre Gassi-Runden, dicht gefolgt von Treptow-Köpenick (11.178) und Spandau (10.295). Nicht ganz so auf den Hund gekommen sind dagegen die Bewohner der Innenstadtbezirke Friedrichshain-Kreuzberg (6669) und Mitte (8340).

Das hohe Hundeaufkommen hat in den vergangenen Jahren auch die Steuerkasse kräftig gefüllt: Pro Jahr müssen Hundehalter 120 Euro Steuer für ihre vierbeinigen Begleiter abführen, jedes weitere Tier kostet jährlich 180 Euro. Und mehr Hunde bedeuten eben auch mehr Einnahmen: Seit Ausbruch der Pandemie vor mehr als zwei Jahren stiegen die Erlöse aus der Hundesteuer von zwölf Millionen Euro auf 13,6 Millionen Euro.

Schwindende Einnahmen durch neues Hundesteuergesetz

Doch aus dieser Einnahmequelle drohen in diesem Jahr deutlich geringere Erträge. Der Grund dafür ist eine Änderung des Hundesteuergesetzes, die der rot-grün-rote Senat noch kurz vor Auslaufen der vergangenen Legislaturperiode im vergangenen September beschlossen hatte. Demnach ist der Kreis derer, die sich von der Zahlung dieser Steuer befreien lassen können, nun deutlich erweitert.

So waren vor dem 1. Januar 2022 lediglich Blinden-, Polizei- oder Rettungshunde von der Hundesteuer befreit. Auch für Tiere bei gewerbsmäßigen Züchtern oder in Tierschutzeinrichtungen musste die Steuer nicht entrichtet werden.

Mit dem neuen Gesetz wird die Steuerbefreiung für Hunde, die ab dem 1. Januar 2022 aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen aufgenommen werden, nun von einem Jahr auf fünf Jahre erweitert. Noch deutlich mehr zu Buche schlägt aber, dass sich Rentner und Sozialhilfeempfänger auf Antrag gänzlich von der Hundesteuer befreien lassen können. Vordrucke für Anträge dazu sind im Service-Portal Berlin oder auch im Finanzamt erhältlich.

Ausweislich der Antwort von Finanzstaatssekretärin Barbro Dreher haben seit dem Inkrafttreten des neuen Hundesteuergesetzes im September 2021 bis zum Stichtag 31.03.2022 bereits 8563 Berliner einen entsprechenden Antrag gestellt. Die meisten Anträge auf Befreiung wurden im Bezirk Treptow-Köpenick gestellt (1159), die wenigsten in Friedrichshain-Kreuzberg (199).